Haariges aus Coburg: 5000 EUR Schmerzensgeld wegen fehlgeschlagener Blondierung

Und wieder Neues aus Coburg: Diesmal eine haarige Angelegenheit. Die Klägerin hatte sich bei der Beklagten die Haare blondieren lassen wollen. Die Mitarbeiterin trug die Blondierung falsch auf und verätzte dabei die Kopfhaut der Klägerin. Es bleibt eine 5×5cm große kahle Stelle am Kopf zurück, auf der keine Haare mehr wachsen. Die Klägerin sah sich dauerhaft entstellt und ihre Heiratschancen dahingeschwunden. Sie begehrt klageweise 20.000 EUR Schmerzensgeld. Die Beklagten erwidern, sie könne sich ja Haare operativ einpflanzen lassen. Die Haftpflichtversicherung zahlte vorab 1.000,00 EUR und bot insgesamt eine Summe von 5000,00 EUR

Das Landgericht Coburg erachtet ein Schmerzensgeld von 5.000,00 EUR für angemessen. Es berücksichtigte dabei die zahlreichen Arztbesuche, derer sich die Klägerin unterziehen mußte und auch die erlittenen Schmerzen.

Das Gericht stellte nach Betrachtung der Kopfhaut der Klägerin fest, dass die kahle Stelle nur dann zu erkennen ist, wenn man mit den Händen die Haare anhebt. Die Klägerin sei daher nicht entstellt. Eine Minderung der Heiratschancen…

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Themen: Rechtsprechung , Coburg

Erschienen 26. Januar 2010 auf http://www.rechtsanwaltskanzlei-wolf.de.

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