Gysi ./. ZDF

Gregor Gysi hat am Landgericht Hamburg (324 O 164/09) erneut obsiegt: Richter Buske verbot dem ZDF, den Eindruck zu erwecken, Gysi habe mit der Staatssicherheit zusammengearbeitet. Passiert dem ZDF nicht zum ersten mal.

Gegen die vorausgegangene einstweilige Verfügung läuft noch eine Berufung am hOLG Hamburg. Dort wird man sich auch mit einer Berufung gegen die heute entschiedene Hauptsacheklage befassen, die das ZDF angekündigt hat.

Mit diesem Verdacht gegen Gysi ist das so eine Sache. Ob Gisy IM gewesen ist oder nicht, ist eine Frage, die eher Historiker und Sachverständige beurteilen sollten. Gerichte entscheiden nicht selten nach Beweislast, und die liegt bei Tatsachenbehauptungen beim Äußernden, vorliegend also beim ZDF. Was Richter Buske für einen Beweis hält, darüber gibt es geteilte Meinungen.

We…

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Themen: Pressefreiheit , Internet , Zdf , Verbot , Olg Hamburg , Hamburg , Fliegender Gerichtsstand , Landgericht Hamburg , Buske , Zensur , Verdachtsberichterstattung , Pressekammer , Beweise
Rechtsgebiet: Medienrecht

Erschienen 4. September 2009 auf http://www.kanzleikompa.de.

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YouTube - Gregor Gysi: IM-Vorwurf frei von Kenntnis und böswillig