GVU hält das Betrachten illegaler Video-Streams wie bei kino.to für strafbar

Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU) hält das Betrachten von Streams, wie bei kino.to, wenig überraschend für strafbar, räumt allerdings auch ein: “Zu der [Rechtslage] vertreten Juristen derzeit unterschiedliche Auffassungen, eine höchstricherliche Klärung zur Strafbarkeit des Anschauens/Konsumierens von illegalen Film-Streams liegt noch nicht vor. Das geg…

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Themen: Verantwortlichkeit , Strafbarkeit , Tauschbörse , Gvu , Urteile & Beschlüsse , P2p , Kino , Streams , Nutzer , Kino.to , Filesharing News+recht , Betrachten

Erschienen 13. Juni 2011 auf http://damm-legal.de.

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