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Gutschein statt Gesetz

am 30.09.2005 von http://log.handakte.de/

Wenn der Anschlusszug davonfährt, ist es meist nur ein kleiner Trost. Bei großen Verspätungen im Fernverkehr haben Bahnreisende inzwischen aber einen Anspruch auf Entschädigung. Seit einem Jahr gilt die neue “Kundencharta” der Deutschen Bahn, die Passagieren nicht nur Kulanz, sondern ein einklagbares Recht einräumt: Kommen ICE …

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» Haftung der WEG

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» Gesetzliche Neuregelungen zum 1. Oktober 2005


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Andere Ansicht / Die Unions-Fraktion im Bundestag drängt auf eine bessere Entschädigung der Kunden bei Zugverspätungen. Die bestehende Kundencharta der Bahn sei nicht ausreichend. “Ein Vorschlag ist, ab 30 Minuten Verspätung 30 Prozent des Fahrpreises, ab 6…

Bahn haftet, aber nicht für Selbstmörder!

Handschellen / Oder: Ist die Bahn bald pleite? Ich habe gestern vernommen, dass das Kabinett einen Gesetzesentwurf beschlossen hat, der den Fahrgästen mehr Recht bei Verspätungen einräumt. Mein erster Gedanke: Gut, dass ich keine Anteile an der Bahn halte. Bei…

Hilfe bei Verspätungen

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NEWS: Entschädigung für Bahnreisende noch vor EU-Verordnung

Rechtblog / Bahnreisende in Deutschland sollen laut einem Zeitungsbericht künftig bei Verspätungen entschädigt werden. Demnach sollen ab einer Stunde Verspätung 25 Prozent des Fahrpreises erstattet werden, bei mehr als zwei Stunden die Hä…

Rechte der Bahnkunden gesetzlich festlegen?

ElbeBlawg / Verbraucherminister Seehofer plant offenbar ein Gesetz, dass den Schadensersatz für Reisende bei Verspätungen der Bahn regelt. Geplant ist etwa für Fernzüge die Erstattung von einem Viertel des Fahrpreises bei einer Stunde Versp&#…

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Rainer Langenhan

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