Gutschein geschenkt bekommen

Zu meinem Geburtstag am letzten Sonntag habe ich von meinen Mitarbeiterinnen einen Gutschein geschenkt bekommen. Nachträglich, weil ich ja erst gestern Nacht von Mallorca zurückgekommen bin. Mit lieben Geburtagswünschen von "deinen Mädels". Ich habe mich wirklich richtig gefreut. Nur habe ich lange gerätselt, wofür ich den Gutschein einlösen kann. Da steht vorne in goldenen Lettern "Gutschein" drauf und dann folgen die Geburtstagswünsche. In richtiger Schönschrift. Ich habe die Aufklappkarte gedreht und gewendet, auf den Kopf gestellt, zwischen den Zeilen gelesen, mit filigraner Technik versucht herauszufinden, ob da vielleicht 2 Seiten zusammenkleben und dazwischen noch eine Botschaft versteckt ist: Alles Fehlanzeige. Ein Blanko-Gutschein. So für Alles (oder Nichts?). Die Karte liegt aufgeklappt auf meinem Schreibtisch und lacht mich an. So als ob es da ungeahnte Möglichkeiten gäbe. Ein Wunsch frei? Puh, das überfordert mich. Nicht, dass ich wunschlos glücklich wäre. Jedenfalls nicht immer. Ich glaube, ich warte einfach, bis ich mal ganz dringend einen unerfüllten Wunsch verspüre und dann ziehe ich den Joker! Toll, wenn man so eine Option hat! Jedenfalls haben wir auf meinen Geburtstag angestoßen und alle haben sich gefreut. Schön, wenn man sich versteht. Rainer Pohlen

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Themen: Gutschein , Geschenkt
Rechtsgebiet: Wettbewerbsrecht

Erschienen 21. März 2006 auf http://www.strafblog.de.

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