Verkehrsunfall: Ihre Rechte
Szary Blog | 20. Februar 2010 — Wenn Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden, sollten Sie Ihre Rechte nicht von einer Versicherung, sondern von einem Rec…
Der KFZ- Sachverständige Christian Schenk hat einen lesenswerten Aufsatz zum Thema “Rechte des Geschädigten beim Haftpflichtschaden” geschrieben und auf seiner Homepage veröffentlicht.
Schadenfixblog zeigt Auszüge aus dem Artikel
www.schenk-gutachter.de
Ratgeber Ihre Rechte als Geschädigter nach einem unverschuldeten Unfall (Haftpflichtschaden)…… Recht auf einem Anwalt1. Recht auf einem Anwalt
Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche sollten Sie einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens beauftragen.
Die Kosten hierfür hat die Versicherung des Schädigers grundsätzlich zu übernehmen. So können Sie sicher sein, dass alle Schadenspositionen berücksichtigt werden.
Frei Wahl des Kfz-Sachverständigen2. Freie Wahl des Kfz-Sachverständigen
Ihnen steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen Ihrer Wahl zur Beweissicherung und zur Feststellung von Schadensumfang, Schadenshöhe, Wertminderung, Restwert, Wiederbeschaffungswert und voraussichtlicher Reparaturdauer zu beauftragen. Die Kosten für das Gutachten hat die Versicherung des Schädigers grundsätzlich zu übernehmen.
Sofern jedoch von vornherein erkennbar nur ein sogenannter Bagatellschaden vorliegt (nicht höher als ca. 500,- bis 750,-EUR), reicht in der Regel als Schadennachweis eine Reparaturkalkulation Ihrer Fachwerkstatt aus. Bei Bagatellschäden werden Kosten für einen Gutachter in der Regel nicht von der Versicherung übernommen.
Reparatur in der Werkstatt Ihres Vertrauens3. Reparatur in der Werkstatt Ihres Vertrauens
Versicherungen haben kein Recht Ihnen eine Werkstatt vorzuschreiben, obwohl dies vielfach versucht wird. Sie dürfen Ihr Fahrzeug in einer von Ihnen ausgewählten Werkstatt Ihres Vertrauens reparieren lassen. Ihre Fachwerkstatt garantiert Ihnen eine technisch einwandfreie Reparatur und damit die Verkehrssicherheit Ihres Fahrzeugs.
Mietwagen und Nutzungsausfallentschädigung3. Mietwagen und Nutzungsausfallentschädigung
Für die Dauer des schadensbedingten Fahrzeugausfalls können Sie grunsätzlich (Ausnahme bei sehr geringem Fahrbedarf) einen Mietwagen beanspruchen. In der Regel bieten Ihnen die Reparaturfirmen auch einen Mietwagen zu marktgerechten Preisen an. Überhöhte Preise werden nicht immer vollständig von der Versicherungen übernommen.
Benötigen Sie keinen Mietwagen, können Sie für die Daue…
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