Guter Anwalt – Schlechter Anwalt

lawblog wies gestern auf ein Gewinnspiel der Alegos Rechtsanwälte hin, das Im Namen des Volkers als Blogger-Bestechung bezeichnete. Wir empfanden das Gewinnspiel der Kollegen anregend, greifen die Idee von Alegos auf und drehen den Spieß um.

Wir rufen dazu auf, Ihre schlechtesten Erfahrungen mit Rechtsanwälten zu schildern. Wir verlosen einen Betrag von € 200,00 für die beste Geschichte über die schlechteste Erfahrung mit einem Rechtsanwalt.

Lesen Sie bitte unbedingt die kleingedruckten Teilnahmebedingungen.

Ich mache den Anfang, aber beim Gewinnspiel nicht mit.

Ich war nur zweimal Mandant bei einem fremden Anwalt und war bestens beraten. Als Anwalt habe ich allerdings persönlich ein besonders schlechtes Verhalten eines Rechtsanwalts in Erinnerung. Der Kollege, der den Verband sozialer Wettbewerb e.V. (vzb) aus Berlin vertrat und nach Erwirken einer einstweiligen Verfügung sehr aggressiv gegen meinen Mandanten vorging, indem er aus dem Kostenfestsetzungsbeschluss vor Rechtskraft des Verfahrens vollstreckte, das wir wenig später nach einem Widerspruch und dann sogar bestätigt in der Berufung zu Gunsten unseres Mandanten entscheiden konnten, schrieb sinngemäß in seinem Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung, dass ich mich gegenüber meinem Mandanten schadensersatzpflichtig gemacht hätte, weil ich dazu geraten habe, keine Unterlassungserklärung abzugeben. Meinen Mandanten auf diese Art und Weise zu verunsichern, fand ich richtig mies.

Teilnahmebedingungen 1.) Veranstalter dieses Gewinnspiels ist die Rechtsanwaltspartnerschaft Sevriens & Wolff-Marting, Immanuelkirchstraße 5, 10405 Berlin (SEWOMA®)

2.) Die Teilnahme ist kostenlos und unabhängig von einer anwaltlichen Beratung, Bevollmächtigung oder Vertretung. Voraussetzung für die Teilnahme an der Verlosung ist, einen Beitrag im Internet zu verfassen, der eine schlechte Erfahrung mit einem Rechtsanwalt schildert und in dem der Begriff Rechtsanwalt mindestens einmal mit der Internetseite http://Anwaltshaftung.SEWOMA.de verlinkt wird.

Die Internetseite mit dem entsprechenden Beitrag ist dem Veranstalter unter der eMail-Adresse kanzlei@sewoma.de mitzuteilen.

Mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel akzeptiert der Benutzer diese Teilnahmebedingungen.

3.) Teilnahmeberechtigt sind Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die bei der Teilnahme mindestens 18 Jahre alt sind.

4.) Die Auslosung findet nur unter den Teilnehmern statt, die die Teilnahmebedingungen erfüllt haben. Die Beiträge müssen bis spätestens zum 30. Juni 2009 eingegangen sein. Spätere Einträge werden bei der Auslosung nicht mehr berücksichtigt, unabhängig davon, worauf die Verspätung zurückzuführen ist. SEWOMA® kann für jegliche technische Störungen, insbesondere Ausfälle des Telefonnetzes, des Netzwerks, der Elektronik oder der Computer nicht verantwortlich gemacht werden.

5.) Der Ge…

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Themen: Berlin , Sewoma® Spezial , Blogger , Lte , Voraussetzung

Erschienen 9. Mai 2009 auf http://sewoma.de/berlinblawg.

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