GUTE NACHRICHTEN

In einem privaten Konkursverfahren hat der Insolvenzverwalter eine wirklich gute Nachricht: Die Forderung von 1.510,90 Euro ist zu Ihren Gunsten festgestellt worden. Auf die festgestellte Forderung entfällt eine Quote von 0,06 %, also 0,95 Euro. Die Überweisun…

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Erschienen 8. Oktober 2004 auf http://www.lawblog.de.

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