Gutachterkosten bei “Bagatellschaden” - Nachweis der Schadenshöhe bei einem Unfall
Grundsätzlich gibt es drei Möglichkeiten:
- nach erfolgter Reparatur der Werkstatt die Rechnung übermitteln
Muss die Höhe des Schadens jedoch erst ermittelt werden, so kann dies
- durch einen Kostenvoranschlag mit Lichtbildern von den Beschädigungen oder - durch ein Sachverständigengutachten erfolgen.
Es stellt sich die Frage, ob ein Kostenvoranschlag zum Nachweis über die Schadenhöhe ausreicht oder ob ein benötigt wird? Gerade bei sogenannten Bagatellschäden führt
dieses Thema immer wieder zu Unsicherheiten, wie ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts Lemgo vom 02.07.2009 - 17 C 454/96 - zeigt:
“…Die Klage ist nicht begründet.
Die Klägerin hat gegen die Beklagte keinen Anspruch auf Erstattung der Gutachterkosten. Denn die Einholung des Gutachtens war
angesichts der vorhandenen Beschädigungen des Kraftfahrzeuges nicht erforderlich, so dass die Klägerin mit der Beauftragung des
Gutachtens gegen ihre Schadensminderungspflicht verstoßen hat.
Die Sachverständigenkosten sind dann erstattungsfähiger Schaden, wenn die Einholung des Gutachtens zu einer zweckentsprechenden
Rechtsverfolgung notwendig ist. Im vorliegenden Fall wäre die Ermittlung des Schadensumfangs durch einen Kostenvoranschlag einer
Fachwerkstatt möglich gewesen. Wie sich aus den von dem Sachverständigen pp. gefertigten Fotografien ergibt, lag nur eine
geringfügige äußerliche Beschädigung vor. Nur diese äußerlich sichtbaren Schäden hat der Gutachter beurteilt. Zieht man die Kosten
für die Fahrzeugverbringung ab, die keinen Sachschaden darstellen, bleibt ein Reparaturkostenaufwand von 1.535,41 DM. Sowohl vom
äußeren Erscheinungsbild her als auch von der Schadenshöhe handelt es sich um einen Bagatellschaden.
Das Gericht teilt die Rechtsansicht der Beklagten, dass die von der Klägerin genannte Wertgrenze von 1.000,- DM wegen der
zwischenzeitlich gestiegenen Reparaturkosten zur Abgrenzung zwischen Bagatellschaden und erheblichem Schaden nicht mehr angemessen
ist. Es sind keine Anhaltspunkte e…
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