Gutachterkauderwelsch

Verkehrsunfall. Linksabbieger beachtet entgegenkommenden Verkehr nicht, Folge: Unfall.

1. Versuch: Die Ampelkreuzung hat eine separate Linksabbiegerschaltung. Die zeigte Grün. Somit ist der entgegenkommende Geradeausfahrer bei Rot gefahren. Da wird zunächst drüber geschwafelt, bis es dem Geradeausfahrer reicht. Er legt Bilder der Ampelanlage vor, die belegen, dass es keine separate Linksabbiegerschaltung gibt. Beide hatten also Grün, der Linksabbieger hätte Vorfahrt gewähren müssen.

2. Versuch: Der Geradeausfahrer müsse viel zu schnell gewesen sein, daher mindestens Mitschuld wegen überhöhter Geschwindigkeit. Also ein Gutachten muß her.

Der Gutachter stellt fest, dass die Fahrzeuge sich berührten. Der Geradeausfahrer hat versucht, auszuweichen. Um die Endstellung zu erreichen, soll er mehrfache Lenkbewegungen unternommen haben. Insgesamt kann das Fahrverhalten des Geradeausfahrers nur “teilweise objektiviert werden.” Wie der PKW bis zum Endstand verzögert, also gebremst wurde, “kann auf objektiver Grundlage nicht festgestellt. werden.” Wenn aber eine Vollbremsung ab einer bestimmten Stelle erfolgte, dann hätte die Geschwindigkeit 67 km/h betragen. Da nur 50 km/h erlaubt waren, hätte bei der erlaubten Geschwindigkeit der Geradeausfahrer 4 m vor dem Kollisionspunkt zum Stehen kommen kön…

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Rechtsgebiet: Verkehrsrecht

Erschienen 17. November 2009 auf http://www.r-tape.de.

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