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Gutachten zur Erbschaftsteuerreform: Immobilienwirtschaft wird verfassungswidrig diskriminiert

am 08.05.2008 von STEUERRECHT

Wohnungs- und Immobilienunternehmen von der erbschaftsteuerlichen Verschonung auszunehmen, verstößt gegen den Gleichheitssatz. Das geht aus einem heute in Berlin vorgestellten Gutachten von Professor Dr. Joachim Lang, Ordinarius für Steuerrecht an der Universität Köln, hervor, das im Auftrag des Bundesverbands Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V. (BFW) erstellt wurde. Die Gemeinwohlbindung und Gemeinwohlverpflichtung bei Wohnungsunternehmen sei wesentlich intensiver ausgeprägt als bei anderen gewerblichen Unternehmen, die erbschaftsteuerlich verschont werden. Außerdem bemängelt das Gutachten die Bewertungssätze für Immobilien, die Belastung der Doppelbesteuerung durch Erbschaft- und Einkommensteuer und stellt darüber hinaus den grundsätzlichen Gewinn des neuen Gesetzes für Deutschland als Wirtschaftsstandort im Rahmen des globalen Wettbewerbs in Frage. “Das Gutachten stützt damit die Hauptkritikpunkte unseres Verbandes”, so der BFW-Vorsitzende Walter Rasch anlässlich der Vorstellung des Gutachtens in Berlin. “Mit der geplanten Erbschaftsteuerreform droht der mittelständischen Immobilienwirtschaft der Ausverkauf. Unser Verband rechnet mit Mehrbelastungen von bis zu 300 Prozent. Es ist nicht zu erklären, welcher Unterschied zwischen einer Immobiliengesellschaft und einer Autovermietung besteht. Die Autovermietung ist nach erbschaftsteuerlichem Ansatz steuerbefreit, ein Wohnungsunternehmen nicht”, so Rasch weiter. Dies wird nun auch aus wissenschaftlicher Sicht von Professor Dr. Joachim Lang bestätigt. “Das Wohnen gehört zu den wesentlichen Existenzgrundlagen eines Menschen. Das Mietrecht und vor allem der Mieterschutz erzeugt besondere rechtliche Bindungen, die sonst gegenüber Kunden eines gewerblichen Unternehmens nicht bestehen”, erläutert Lang, warum es nicht zu rechtfertigen sei, dass Immobilienunternehmen von der Verschonung ausgenommen werden. Die Allgemeinheit müsse Interesse daran haben, dass große Wohnungsbestände nicht von kurzfristig orientierten Investoren übernommen werden, die Immobilien allein als geschäftliche Investition betrachten …

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Immobilien übertragen - Immobilien erben

Handakte WebLAWg / Immer mehr Eltern übertragen bereits zu Lebzeiten ihre Immobilien auf die Kinder. So vielfältig die Gründe dafür auch sind: Sollen die Immobilen rechtlich und steuerlich “sinnvoll” übertragen und vorvererbt werden, gilt es einige Klippen zu…

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Steinbrück entschärft Erbschaftsteuerreform

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Magazin: Steinbrück bereit zu Kompromiss bei Erbschaftsteuer

Reuters | Inlandsnachrichten / Berlin (Reuters) - Bundesfinanzminister Peer Steinbrück ist nach einem Magazinbericht zu Zugeständnissen bei der Erbschaftsteuerreform bereit. Der SPD-Politiker akzeptiere nun, dass Firmenerben frühestens nach zehn Jahren ihren Betri…

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Michael Kaiser

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