Gutachten über die Glaubhaftigkeit unglaubhaft

Der Braunschweiger Strafverteidiger Werner Siebers hatte Zweifel an der Richtigkeit eines Sachverständigengutachtens, das die Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen zu untersuchen hatte. Deswegen hat der Verteidiger beantragt, daß die Gutachterin die Tonbandkassetten von den Gesprächen mit den zu explorierenden Zeugen über das Gericht der Verteidigung zur Verfügung stellt.

Werner Siebers schreibt:

Beim Abhören der Tonbänder konnte festgestellt werden, dass die Gutachterin bei der Übertragung des angeblich Gesagten objektiv Aussagen ins Gegenteil verkehrt hat, Zusammenfassungen vorgenommen hat, die verfälschend wirken und massiv suggestiv agiert hat, ohne dass das später aus dem vorläufigen schriftlichen Gutachte… » Vollständiger Artikel
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Themen: Werner
Rechtsgebiet: Strafrecht

Erschienen 3. November 2005 auf http://www.kanzlei-hoenig.de.

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