Gut für den Verbraucher!

Der Gesetzgeber arbeitet hart und viel. Dabei kommen zum Teil absurde, nicht nachvollziehbare, da Realitäts verkennende Normen heraus. Es gibt jedoch ebenso gesetzgeberische Entscheidungen, die des Applauses würdig sind. So verhält es sich bei der Wahl des Gerichtsstandes, wenn der Verbraucher, sprich Versicherungskunde, seine Versicherer verklagen will.

Bislang musste der Kunde oftmals die Versicherung am Sitz der Versicherung verklagen. Dies hatte zum Beispiel zur Folge, dass der Kunde K aus Flensburg nach München zum dortigen Gericht fahren musste, weil er zum Beispiel die SwissLife verklagt hat - diese hat in München ihren Sitz.

Im Zuge der Reform des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) wurde diese verbraucherfeindliche Regelung geändert. Für neue Versicherungsfälle gilt nun: Der Kunde kann die Versicherung an dem für seinen W…

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Themen: Versicherung , Klage , Gesetzestext , Vvg , Landgericht , Verbraucher , Flensburg , Greifswald , Regelung , Stralsund , Gerichtsstand , Verschiedenes
Rechtsgebiet: Versicherungsrecht

Erschienen 15. Oktober 2009 auf http://www.medrecht-blog.de.

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