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Gut, daß wir das geklärt hätten

am 16.05.2007 von Kleinblog | David Klein

Diensthunde der Bundespolizei sind nicht Hundesteuerpflichtig. Das hat jetzt das Bundesverwaltungsgericht entschieden.

Für einen Diensthund könne Hundesteuer nicht verlangt werden, wenn die Hundehaltung sich als eine dem Dienstherrn geschuldete Dienstpflicht darstelle. In diesem Fall diene die Hundehaltung nicht der persönlichen Lebensführung. [Quelle: BVerwG]

Muß der Hund …

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