“Guns for Hire” oder Ordnungshüter? Inga Markovits und die ostdeutschen Juristen
Gestern Abend am Wannsee, als die im Feld des Rechts und der Rechtswissenschaft traditionell sehr umtriebige American Academy ihre
diesjährigen Frühjahrsfellows vorstellte, konnte ich gleich die Bekanntschaft einiger verfassungsrechtlich interessanter Köpfe
machen.
Besonders freue ich mich, dass man nun in den nächsten Monaten in Berliner Bibliotheken und Archiven Inga Markovits treffen kann,
Juraprofessorin an der University of Texas at Austin. Die Expertin für die sozialistische Rechtsordnung der DDR, 1969 mit der Arbeit
“Sozialistisches und bürgerliches Zivilrechtsdenken in der DDR” an der FU promoviert, wurde durch die Wende unversehens von der
Rechtsvergleicherin zur Rechtshistorikerin.
Ihr 2006 erschienenes Buch “Gerechtigkeit in Lüritz” (in englischer Sprache: “Justice in Lüritz“, Princeton 2010) ist nicht nur eine
fulminante “ostdeutsche Rechtsgeschichte” (Michael Stolleis), eine “Rechtsgeschichte von unten” (Uwe Wesel), sondern ein veritables
erzählerisches Meisterstück. Während ihres Forschungsaufenthaltes in arbeitet sie nun über ostdeutsche Juristen, genauer: über die Juraprofessoren der Berliner
Humboldt-Universität in den DDR-Jahren.
Über ihr Vorhaben hat Inga Markovits bereits vor einigen Monaten im “Tagesspiegel” berichtet:
Es ist nicht erstaunlich, dass der Sozialismus für Juristen wenig Respekt aufbrachte und nur widerwillig Bedarf zugab. Schon die
marxistischen Klassiker hatten gelehrt, dass in der kommunistischen Zukunft zusammen mit dem Markt, dem Wertgesetz und der Verteilung
nach der Leistung auch das Recht und der Juristenstand absterben würden. Und auch als diese Zukunft in immer weitere Ferne zu rücken
schien und die Partei zunehmend auf das Recht als wichtiges Leitungsinstrument des Staates baute, blieben sogar die eigenen Juristen
den sozialistischen Machthabern suspekt. (…)
Als dann im Wunderjahr 1989 der Sozialismus und die DDR zusammenbrachen, hätte der Wechsel der Systeme für ostdeutsche Juristen
eigentlich auch eine Art Befreiung bedeuten müssen: Sie wurden von einem Land, in dem Zweifel und Widerspruch suspekt, wenn nicht
sogar strafbar waren, in eines entlassen, in dem sie als demokratische Tugenden gepriesen werden. Trotzdem waren ostdeutsche Juristen
in der Bundesrepublik alles andere als willkommen. Sie galten als „staatsnah“ (waren es ja auch, weil die meisten Juristen in der DDR
Staatsangestellte gewesen waren) und damit im Rechtstaat, wenn überhaupt, nur nach gründlicher politischer Durchleuchtung zu
gebrauchen. (…) Im westdeutschen Rechtsstaat wurden ostdeutsche Juristen nur als Vertreter eines bankrotten politischen Systems
wahrgenommen.
Zu Recht? Mein Forschungsprojekt will untersuchen, ob Juristen in der DDR der Partei tatsächlich ergebener waren als dem Recht. Ich
konzentriere mich dabei auf eine Grupp…
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