“Guns for Hire” oder Ordnungshüter? Inga Markovits und die ostdeutschen Juristen

Gestern Abend am Wannsee, als die im Feld des Rechts und der Rechtswissenschaft traditionell sehr umtriebige American Academy ihre diesjährigen Frühjahrsfellows vorstellte, konnte ich gleich die Bekanntschaft einiger verfassungsrechtlich interessanter Köpfe machen.

Besonders freue ich mich, dass man nun in den nächsten Monaten in Berliner Bibliotheken und Archiven Inga Markovits treffen kann, Juraprofessorin an der University of Texas at Austin. Die Expertin für die sozialistische Rechtsordnung der DDR, 1969 mit der Arbeit “Sozialistisches und bürgerliches Zivilrechtsdenken in der DDR” an der FU promoviert, wurde durch die Wende unversehens von der Rechtsvergleicherin zur Rechtshistorikerin.

Ihr 2006 erschienenes Buch “Gerechtigkeit in Lüritz” (in englischer Sprache: “Justice in Lüritz“, Princeton 2010) ist nicht nur eine fulminante “ostdeutsche Rechtsgeschichte” (Michael Stolleis), eine “Rechtsgeschichte von unten” (Uwe Wesel), sondern ein veritables erzählerisches Meisterstück. Während ihres Forschungsaufenthaltes in Berlin arbeitet sie nun über ostdeutsche Juristen, genauer: über die Juraprofessoren der Berliner Humboldt-Universität in den DDR-Jahren.

Über ihr Vorhaben hat Inga Markovits bereits vor einigen Monaten im “Tagesspiegel” berichtet:

Es ist nicht erstaunlich, dass der Sozialismus für Juristen wenig Respekt aufbrachte und nur widerwillig Bedarf zugab. Schon die marxistischen Klassiker hatten gelehrt, dass in der kommunistischen Zukunft zusammen mit dem Markt, dem Wertgesetz und der Verteilung nach der Leistung auch das Recht und der Juristenstand absterben würden. Und auch als diese Zukunft in immer weitere Ferne zu rücken schien und die Partei zunehmend auf das Recht als wichtiges Leitungsinstrument des Staates baute, blieben sogar die eigenen Juristen den sozialistischen Machthabern suspekt. (…)

Als dann im Wunderjahr 1989 der Sozialismus und die DDR zusammenbrachen, hätte der Wechsel der Systeme für ostdeutsche Juristen eigentlich auch eine Art Befreiung bedeuten müssen: Sie wurden von einem Land, in dem Zweifel und Widerspruch suspekt, wenn nicht sogar strafbar waren, in eines entlassen, in dem sie als demokratische Tugenden gepriesen werden. Trotzdem waren ostdeutsche Juristen in der Bundesrepublik alles andere als willkommen. Sie galten als „staatsnah“ (waren es ja auch, weil die meisten Juristen in der DDR Staatsangestellte gewesen waren) und damit im Rechtstaat, wenn überhaupt, nur nach gründlicher politischer Durchleuchtung zu gebrauchen. (…) Im westdeutschen Rechtsstaat wurden ostdeutsche Juristen nur als Vertreter eines bankrotten politischen Systems wahrgenommen.

Zu Recht? Mein Forschungsprojekt will untersuchen, ob Juristen in der DDR der Partei tatsächlich ergebener waren als dem Recht. Ich konzentriere mich dabei auf eine Grupp…

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Themen: Berlin , Gerechtigkeit , Alexandra Kemmerer , Constitutional Policy

Erschienen 18. Januar 2012 auf http://verfassungsblog.de.

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