Guido A. Zäch auch vor Bundesgericht erfolglos
am 28.03.2007 von http://www.strafprozess.chDas Bundesgericht weist die Beschwerden von Guido A. Zäch gegen das Urteil des Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt ab (Urteil 6S.415/2006 vom 19.03.2007). Damit bleibt es bei der bedingten Gefängnisstrafe von 16 Monaten wegen Veruntreuung. Bemerkenswert erscheint mir eigentlich nur der Kostenentscheid des Bundesgerichts: Der Beschwerdeführer unterliegt in beiden Verfahren und hat daher die Kosten zu tragen (Art. 156 Abs. 1 OG, Art. 278 Abs. 1 Satz 1 BStP). Mit Rücksicht auf den Umfang und den Inhalt der Beschwerdeschriften ist die Gerichtsgebühr auf je Fr. 10000.--, mithin auf insgesamt Fr. 20000.--, festzulegen (vgl.Art. 153a OG, Art. 278 Abs. 1 i.V.m. Art. 245 BStP sowie Tarif für die Gerichtsgebühren im Verfahren vor dem Bundesgericht [SR 173.118.1]) (E. 19).Das Bundesgericht begründet die exorbitant hohe Gerichtsgebühr auch mit dem Umfang und mit dem Inhalt (!) der Beschwerdeschriften (zusammen 258 Seiten). Im Urteil tönt das dann so: Auch unter Berücksichtigung dessen ist aber die Beschwerdeschrift äusserst weitschweifig. Zwar ist sie in einzelne Hauptabschnitte gegliedert, doch werden darin die zahlreichen Einwände in mehrfachen Wiederholungen und unter Vermischung von Tat- und Rechtsfragen vorgetragen. Die vielfach erhobene Rüge der willkürlichen Beweiswürdigung im Besonderen wird weitgehend mit bloss appellatorischen Ausführungen begründet (E. 2).Oder so: Der Beschwerdeführer macht in seiner umfangreichen (107 Seiten umfassenden) Nichtigkeitsbeschwerde in überaus weitschweifigen, vielfach wiederholten Ausführungen im Wesentlichen geltend, dass ... (E. 12.2).s. dazu auch die Berichterstattung im Tages-Anzeiger.
Fehltritt der Verteidigung?
strafprozess / Nächste Woche soll vor dem Appellationsgericht Basel-Stadt die Appellationsverhandlung im Strafverfahren gegen den Beschuldigten Guido A. Zäch stattfinden. Unmittelbar vor Verhandlungsbeginn schaltet sich die SonntagsZeitung mit zwei fragwürdige…
Guido A. Zäch - Persönliche Erklärung statt Antworten
strafprozess / Am ersten Verhandlungstag hat Guido A. Zäch (s. meinen früheren Beitrag)von seinem Recht Gebrauch gemacht, Fragen nicht zu beantworten. Statt dessen hat er eine persönliche Erklärung verlesen und sich einmal mehr als Opfer menschenunwürdiger An…
Guido A. Zäch - Zweiter Verhandlungstag
strafprozess / Gemäss Tagesanzeiger konzentrierte sich die Verteidigung am zweiten Verhandlungstag darauf, die Anklage zu zerzausen und Gutachten einzureichen. Guido A. Zäch kann sich eine solche Verteidigung rein finanziell zweifellos leisten. Die Argumente de…
Guido A. Zäch - Nichts Neues von der Verteidigung
strafprozess / Gerade 40 Minuten beanspruchte die Staatsanwältin für Ihre Replik auf das anderthalbtägige Plädoyer der Verteidigung, das sich hauptsächlich um die Mängel der Anklageschrift drehte. Dieser könne man nicht entnehmen, wer genau geschädigt word…
Guido A. Zäch - 16 Monate bedingt
strafprozess / Gemäss Newsticker der baz ist Guido A. Zäch auch in zweiter Instanz verurteilt worden: Mehrfache Veruntreuung, 16 Monate bedingt. …
Neue Massstäbe bei der Höhe der Gerichtsgebühr
strafprozess / hat die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts in einem Entscheid vom 07.12.2006 (BB.2005.88) gesetzt:Vorliegend erscheint in Berücksichtigung aller Faktoren, insbesondere des hohen Aufwands für das Gericht infolge der umfangreichen Rechtsschrift…
Vom (überspitzen) Formalismus
strafprozess / Nicht nur die Fristen haben ihre Tücken, sondern auch die Rechtsmittel. Dies zeigt ein heute online gestellter Entscheid des Bundesgerichts (BGE 1P.151/2006 vom 31.03.2006). Der Beschwerdeführer hatte es in einem kantonalen Rechtsmittelverfahren v…
Ausgetrickst und reingefallen
strafprozess / Das Untersuchungsrichteramt des Kantons Solothurn hat im Jahr 2002 ein umfangreiches Wirtschaftsstrafverfahren eröffnet, das nach Abtretung an die Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt eingestellt wurde. Diese hat dem zu Unrecht Beschuldigten e…
Nachsichtiges Bundesgericht
strafprozess / In einem äusserst kurz begründeten Urteil (6B_423/2007 vom 17.08.2007) tritt das Bundesgericht auf die Beschwerde eines Geschädigten gegen einen Einstellungsbeschluss nicht ein. Es verweist auf seine von der Literatur abweichende jüngste Rechtspr…
4 Jahre Zuchthaus trotz zweifelhafter Beweislage
strafprozess / In einem sehr ausführlich begründeten Entscheid weist das Bundesgericht die Beschwerden eines im Kanton BL verurteilten Drogenhändlers im Wesentlichen ab (Urteil 6S.336/2006 vom 12.10.2006). Der Beschwerdeführer rügte erfolglos die Verwertung v…
Beschwerde ohne Rüge
strafprozess / Der Fall von BGE 133 I 33 (anonymisierter Zeuge; s. meinen früheren Beitrag) soll nach Strassburg gezogen werden. Zu diesem Zweck hat der Beschwerdeführer eine neuerliche Beschwerde gegen das neue Urteil des Kassationsgericht ohne neue Rüge ans Bu…
