GSDR GmbH lässt durch die Kanzlei Kornmeier & Partner vermeintliche urheberrechtsverletzungen an dem Titel “I Surrender” (The
Disco Boys) abmahnen
Von unseren Vertragsanwälten haben wir gesagt bekommen, dass die GSDR GmbH angebliche Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen –
durch das so genannte “Filesharing“ – an dem Song “I Surrender” der “The Disco Boys” abmahnen lässt. Die Abmahnungen werden von der
Kanzlei Kornmeier & Partner ausgesprochen.
Vom Abgemahnten wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines
Pauschalbetrags (in diesem Fall 450,00 €) gefordert.
Betroffenen ist anzuraten, die von der Kanzlei Kornmeier & Partner vorgelegte nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, weil
ansonsten große nachteile entstehen können. Warnen muss man auch vor modifizierten Unterlassungserklärungen, wie sie teilweise im Web
auffindbar sind.
Abgemahnte sollten die und die darin gesetzte
Frist nicht ignorieren, da dies gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden empfindliche Kosten zur Folge haben kann.
In einer mit uns getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu v…
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