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Grundsatzurteil im Namensrecht

am 03.03.2008 von Handakte WebLAWg

Die Rechtsanwälte, zu deren Tätigkeitsfeld auch das Namensrecht gehört, konnten vor dem Landgericht Bochum eine Grundsatzentscheidung im Recht der Familiennamen erwirken.
In dem zugrunde liegenden Fall ging es um die personenstandsrechtliche Berichtigung eines Familiennamens, den Standesbeamte Ende des 19. Jahrhunderts und bei nachfolgenden Generationen fehlerhaft in Personenstandsurkunden eingetragen hatten. Nachdem die Verwaltungsbehörde und das Amtsgericht Bochum gegen die Antragsteller entschieden hatten, konnten die Rechtsanwälte vor dem Landgericht Bochum eine Aufhebung der Entscheidung und eine Stattgabe der Anträge erwirken. Die Entscheidung ist rechtskräftig und angesichts seiner Bedeutung über den Einzelfall hinaus in einschlägigen Fachzeitschriften publiziert.
Das Familiennamensrecht ist – anders als das Recht der Vornamen – von dem Grundsatz geprägt, dass man sich seinen Familiennamen nicht aussuchen kann und dieser nicht zur Disposition steht; von den im Namensänderungsgesetz geregelten wenigen Ausnahmen einmal abgesehen. Obwohl ein Familienname unveränderlich ist, kommt es häufiger vor, dass der sachlich richtige Familienname von einem Standesbeamten falsch eingetragen wird. Häufig setzt sich dieser Fehler in den folgenden Generationen fort. Relativ oft werden Umlaute ( „ä“, „ö“, „ü“ bzw. „ae“, „oe“, „ue“) oder das so genannte scharfe „s“ (= „ß“) falsch eingetragen. Bei echten Doppelnamen wurden von Standesbeamten häufig sogar ganze Wortteile des Familiennamens nicht eingetragen. Außerdem gibt es Fälle, in denen Familiennamen von …

Allerhöchste Kabinettsordre

Sartorienfelder / Eine Entscheidung des LG Bochum, die in der neuen NJW abgedruckt ist (H. 21, S. 1540 ff. - Beschl. v. 4.12.2007, 7 T 277/06), ist für Onomastiker und - mehr noch - Rechtshistoriker sicherlich eine Fundgrube. Die Antragsteller verlangten die Be…

Nachname als Vorname

Rechtsanwalt Hänsch, Dresden / Eine ungewöhnliche Entscheidung hatte der BGH (Beschluss vom 30.04.2008, Aktenzeichen XII ZB 5/08) zu fällen: Bei der Wahl eines Vornamens für ihr Kind sind die Eltern grundsätzlich frei; sie sind insbesondere nicht an einen Kanon herkömmlicher…

.eu: Familiennamenregistrierung in Sunrise Period 2

muepe.de | weblog peter müller / Viele Registrare nehmen Registrierungen für Familiennamen für die Sunrisephase 2 an. Anfangs hat es auch so ausgesehen, dass eine bloße Kopie des Personalausweises genügt, um ein Recht an www.nachname.eu zu haben. Die Eurid, die staatliche Verga…

.eu-Sunrise-Periode II: Eidesstattliche Erklärung für Familiennamen

muepe.de | weblog peter müller / Nachdem einmal wieder Zweifel gestreut werden, ob eine Registrierung von Familennamen während der .eu-Sunrise-Periode II überhaupt möglich ist ein paar Anmerkungen zum Thema: Dass eine Registrierung von Familiennamen grundsätzlich möglich ist,…

Und es ging doch!

muepe.de | weblog peter müller / Familiennamen konnten während der .eu-Sunrise-Periode II bevorrechtigt registriert werden. Mittlerweile wurden 270 Anträge in der Kategorie Others, die auch Namensrechte umfasst, akzeptiert, darunter auch einige, bei denen mir bekannt ist, wie gena…

Erste .eu-Familiennamensdomain vergeben?

muepe.de | weblog peter müller / Die Validierungsstelle PricewaterhouseCoopers hat offensichtlich den ersten, unter Berufung auf ein früheres Recht an einem Familiennamen gestellten Antrag in Sunrise-Periode II geprüft und positiv verbeschieden. Dies läßt zumindest die Statussei…

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Rainer Langenhan

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