Grundsatzentscheidung zur Strafhöhe bei Steuerhinterziehung
Der BGH hat heute über eine Revision gegen ein Urteil des LG Landshut entschieden. Das LG hatte den Angeklagten, der ein Bauunternehmen als Sub-unternehmer betrieb, u.a. wegen Steuerhinterziehung und Beitragshinterziehung zu der Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und elf Monaten ohne Bewährung verurteilt. Dagegen hatte der Angeklagte Revision eingelegt und insbesondere die Strafzumessung gerügt.
Der Verurteilung liegt zugrunde, dass der Angeklagte seine Arbeitnehmer “schwarz” beschäftigte und demzufolge weder Lohnsteuern noch Sozialabgaben abführte. Er gab auch keine Umsatzsteuererklärungen ab. Zudem unterstützte er die Umsatzsteuerhinterziehung seiner Auftraggeber durch die Beschaffung von Scheinrechnungen, damit diese die an den Angeklagten geleisteten Zahlungen als Betriebsausgaben ansetzen und einen Vorsteuerabzug geltend machen konnten. Der dadurch bewirkte Steuerschaden und die vorenthaltenen Sozialversicherungsbeiträge betrugen jeweils insgesamt fast 1 Mio €.
Der BGH hat die Revision des Angeklagten verworfen und dabei zu zwei Fragen grundsätzliche Ausführungen gemacht:
Bei einer Steuerhinterziehung ist die Höhe des Hinterziehungsbetrags ein Strafzumessungsumstand von besonderem Gewicht. Der Steuerschaden bestimmt daher auch maßgeblich die Höhe der Strafe. Dabei kommt der gesetzlichen Vorgabe des § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 AO indizielle Bedeutung zu, wonach bei einer Hinterziehung in “großem Ausmaß” in der Regel nur eine Freiheitsstrafe, und zwar von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, angedroht ist. Der BGH hat ausgeführt, dass ein großes Ausmaß - wie bereits zum gleichen Merkmal bei Betrug entschieden - dann vorliegt, wenn der Steuerschaden über 50.000 € liegt. Das bedeutet, dass jedenfalls bei einem sechsstelligen Hinterziehungsbetrag die Verhängung einer Geldstrafe nur bei Vorliegen von gewichtigen Milderungsgründen noch schuldangemessen sein wird. Bei Hinterziehungsbeträgen in Millionenhöhe kommt eine aussetzungsfähige Freiheitsstrafe nur bei Vorliegen besonders gewichtiger Milderungsgründe noch in Betracht. Bei der letztgenannten Fallgestaltung (Millionenbetrag) wird auch eine Erledigung im Strafbefehlsverfahre…
» Vollständiger ArtikelThemen: Stgb , Bewährung , Höhe , Freiheitsstrafe , Geldstrafe , Steuerhinterziehung , Strafe , Steuerschaden , Strafhöhe Bei Steuerhinterziehung
Erschienen 2. Dezember 2008 auf http://blog.strafrecht-online.de.
BGH: Grundsatzentscheidung zur Strafhöhe bei Steuerhinterziehung
STEUERRECHT | 2. Dezember 2008 — BGH-Urteil vom 02.12.2008 - 1 StR 416/08 Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs (BGH) Nr. 221/2008: “Das Landgericht Lan…
Steuerhinterziehung: Zur Höhe der Strafe (BGH)
Rechtsanwalt News | 2. Dezember 2008 — Mit Urteil des 1. Strafsenats vom 2.12.2008 - 1 StR 416/08 - hat der BGH zur Höhe der bei Steuerhinterziehung zu verhängenden S…
BGH: Grundsatzentscheidung zur Strafhöhe bei Steuerhinterziehung
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf | 3. Dezember 2008 — Das Landgericht Landshut hatte den Angeklagten, der ein Bauunternehmen als Sub-unternehmer betrieb, mit Urteil vom 21. April 20…
Strafhöhe bei der Steuerhinterziehung
Rechtslupe | 2. Dezember 2008 — Bei Steuerhinterziehungen gibt es seit jeher Richtlinien zur Strafzumessung, die sich regelmäßig insbesondere an der Höhe der …
BGH: Wichtige Grundsatzentscheidung zur Strafhöhe bei Steuerhinterziehung
beck-blog | 3. Dezember 2008 — Der 1. Strafsenat des BGH hat mit Urteil vom 2.12.2008 - 1 StR 416/08 - grundsätzliche Ausführungen zur Strafzumessung bei St…
Strafen Bei Steuerhinterziehung: BGH: Strafmaß bei Steuerhinterziehung verschärft
blogmbh.de | 5. Februar 2009 — Der Bundesgerichtshof hat sich in seinem Urteil vom 02.12.2008 ausführlich mit dem Strafmaß bei Steuerhinterziehung befasst und…
Strafrecht Schwarzarbeit: Schwarzarbeit und die strafrechtlichen Folgen
Rechtslupe | 2. Dezember 2008 — Die Nichtzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen - und damit auch die Schwarzarbeit - ist nach § 266a StGB strafbar. In eine…
Steuersünder ins Gefängnis
Steuerpraxis | 3. Dezember 2008 — Mit markigen Worten titelt heute die Financial Times Deutschland: “Steuersünder müssen ins Gefängnis”. Der Hintergrund ist ei…
Strafzumessung bei Steuerhinterziehung in Millionenhöhe
Heymanns Strafrecht Online Blog | 20. März 2012 — Einen konkreten Leitsatz hat das zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehene BGH, Urt. v. 07.02.2012 – 1 StR 525/11 – nicht. Es h…
Keine Bewährung bei Steuerhinterziehung in Millionenhöhe
Aktuelles Steuerstrafrecht | 7. Februar 2012 — Der Bundesgerichtshof hat durch Urteil vom 7.2.2012 erneut klar gestellt, dass bei einer Hinterziehung von einer Million Euro…

