“Die üblen Tricks der Online-Abzocker” – Onlinespiele unter Beschuss
Dr. Behrmann & Härtel | 4. November 2009 — Da schlägt man heute nichtsahnend den Berliner Kurier (er gehörte jemanden anderes!) auf und findet dort einen Artikel mit der …
Seit einiger Zeit dachte ich mir schon, einmal einen Artikel zur Frage zu schreiben, wie sich unsere, im Grundgesetz verankerten Grundrechte, auf Onlinespiele auswirken. Zumindest für die USA hat ein Gericht in Kalifornien mir die Arbeit abgenommen.
Danach müsse Sony Computer den Zugang zur Onlinecommunity der Playstation 3 nicht wieder herstellen, wenn dieser wegen Äußerungen, die gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen haben, gesperrt worden ist. Den Originalartikel und das Urteil gibt es hier.
Im Prinzip gilt in Deutschland wohl das Gleiche. Im Verhältnis zwischen einer Onlinecommunity und dem Nutzer gilt nur ein zivilrechtlicher Vertrag, welcher beispielsweise durch Allgemeine Geschäftsbedingungen ausgestaltet werden kann. Nur der Staat muss die Grundrechte, und somit beispielsweise die Meinungsfreiheit, direkt achten.
Verwandte Themen: … » Vollständiger ArtikelErschienen 16. Oktober 2009 auf http://www.behrmannhaertel.de.
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