Grundrechte im Internetzeitalter
am 05.07.2005 von Aktenvermerk
http://www.heise.de/newsticker/meldung/61327
Der erste “Online-Demonstrant” Deutschlands ist gar keiner. Das entschied die Frankfurter Amtsrichterin Bettina Wild im Prozess gegen ein Mitglied der Flüchtlingsinitiative Libertad am Freitag. Wegen “Anstiftung zur Nötigung” wurde der Mann auf Antrag der Lufthansa AG zu einer Geldstrafe von 900 Euro verurteilt. Aber weshalb eigentlich? Der Verurteilte habe mit der Blockade der Lufthansa-Homepage vor drei Jahren (Flügel stutzen beim Online-Kranich?) nicht zu individuellen Protesten aufgerufen, so die …
Online-Demonstration
Handakte WebLAWg / Zum ersten Mal musste ein deutsches Gericht über eine Online-Demonstration entscheiden. Am 1. Juli fiel das Urteil im Prozess gegen die Flüchtlingsinitiative Libertad!, die drei Jahre zuvor zur Blockade der Internetseite der Lufthansa AG aufgerufen…
Hauptverfahren wegen Onlineblockade der Lufthansa-Website eröffnet
Jurabilis / Die spektakuläre Online-Blockade gegen Lufthansa wird ein spätes Nachspiel haben: Vier Jahre nach der Aktion wird es gegen den Anmelder der Domains libertad.de und sooderso.de am 14. Juni 2005 einen Prozess wegen öffentlicher Aufforderung zu einer…
Angeklagter im Prozess um Online-Blockade der Lufthansa verurteilt
Jurabilis / Im Prozess um die spektakuläre Online-Blockade gegen die Lufthansa AG hat das Amtsgericht Frankfurt den Angeklagten Andreas-Thomas Vogel zu einer Strafe von 90 Tagessätzen verurteilt. Das Gericht schloss sich damit der Forderung der Staatsanwalts…
OLG Frankfurt: Online-Demonstration ist keine Gewalt
Aktenvermerk / Fast ein Jahr, nachdem das Amtsgericht Frankfurt den Initiator einer Online-Demonstration gegen die Lufthansa zu einer Geldstrafe verurteilt hatte, hat das Oberlandesgericht das Urteil mit dem am heutigen Donnerstag veröffentlichten Beschluss (1…
Mausklick als Nötigung
mindermeinung.de / Von spiegel.de. Die Betreiber der Website libertad.de hatten im Jahr 2001 eine interessante Form gefunden, um dagegen zu protestieren, dass die Lufthansa Abschiebeflüge vornimmt. Dazu sollte am Tage der Lufthansa-Hauptversammlung massenhaft die URL…
NÖTIGUNG IM INTERNET
LawBlog / Auch im Internet ist eine Nötigung möglich. Jedenfalls nach Auffassung des Amtgerichts Frankfurt /Main, berichtet Volker Weber auf heise online. In einer angekündigten und als “Demonstration” beim Ordnungsamt angemeldeten Besuchswelle…
ONLINE-DEMO NICHT STRAFBAR
LawBlog / Eine Online-Demo, mit der eine Internetseite der Lufthansa blockiert werden sollte, war doch keine Nötigung. Das Oberlandesgericht Frankfurt sprach den Initiator jetzt frei, berichtet heise online. Das Amtsgericht hatte den Mann noch zu einer Geldst…
