Grundpreisangabe auf eBay in der Angebotsübersicht

Eigener Leitsatz:

Händler, welche verpflichtet sind neben dem Endpreis auch den Grundpreis anzugeben, müssen dies bereits in der Angebotsübersicht von eBay vornehmen und nicht erst in der Artikelbeschreibung.

Landgericht Hamburg

Pressemitteilung zum Urteil vom 28.11.2011

Az.: 327 O 196/11

Wer beim Verkauf seiner Waren verpflichtet ist, neben dem Endpreis auch den Grundpreis anzugeben, muss diesen, sofern er seine Produkte über das Internethandelsportal eBay vertreibt, bereits in der Angebotsübersicht und nicht erst in der Artikelbeschreibung mitteilen. Dies hat das Landgericht Hamburg in einem am 24. November verkündeten Urteil entschieden (327 O 196/11). Die bundesweit geltende Preisangabenverordnung regelt, dass beim gewerbs- oder geschäftsmäßigen Verkauf an Endverbraucher für viele Produkte unmittelbar neben dem Endpreis auch der Grundpreis angeben werden muss. Der Grundpreis beschreibt den Preis pro Mengeneinheit (z.B. € pro 1 Kilogramm). Ziel der gesetzlichen Regelung ist es, den Verbrauchern einen optimalen Preisvergleich zu ermöglichen. In dem vom Landgericht entschiedenen Fall stritten die Parteien über die Frage, an welcher Stelle der Grundpreis angegeben werden muss, wenn Waren über die Internethandelsplattform eBay verkauft werden. Diese bislang noch nicht gerichtlich entschiedene Frage ist von erheblicher praktischer Bedeutung für den gewerblichen Internethandel. Die Beklagte hatte bei ebay u.a. Schokoladentäfelchen angeboten, im Rahmen der Angebotsübersicht allerdings nur den End- und nicht den Grundpreis angegeben. Auch wenn der Kunde aus der Angebotsübersicht das Einzelangebot aufrief, befand sich neben dem „Sofort Kaufen“-Button zwar der Endpreis, der Grundpreis wurde jedoch erst weiter unten auf der Seite im Rahmen der Artikelbeschreibung mitgeteilt. Die Beklagte argumentierte, es könne davo… » Vollständiger Artikel
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Themen: Ebay , Urteile , Gewerblicher Rechtsschutz , Hamburg , Preisangaben , Informationspflichten , Internetrecht /online-recht , Ebay-recht
Rechtsgebiet: Verbraucherrecht

Erschienen 7. Dezember 2011 auf http://www.kanzlei.biz/.

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