Presserat: Rüge für die Hamburger Morgenpost
Rechtblog | 24. Juli 2006 — Schließlich sprach der Presserat eine weitere Rüge gegen die Hamburger Morgenpost aus. Die Zeitung hatte über den Suizid eines Pol…
Die Art und Weise, wie die Presse über Straftaten berichtet, ist immer wieder für einen Schmerzensschrei gut. So berichtet die Hamburger Morgenpost in ihrer Printausgabe vom Sonntag darüber, dass am Freitag im U-Bahntunnel am Hamburger Jungfernstieg ein Mann von mehreren anderen Männern angegriffen und mit einem Messer tödlich verletzt wurde. Der Notarzt vor Ort konnte dem Schwerverletzten nicht mehr helfen. Dass der Online-Ausgabe dies eine Photostrecke mit insgesamt 15 Photos zumeist des Sterbenden wert ist, sei nur am Rande erwähnt, zumal diese Geschmacklosigkeit für jeden ohne weiteres als solche erkennbar ist. Die Printausgabe brilliert zudem mit dem fett gedruckten Zwischentitel: "Fünf Jugendliche überfallen jungen Mann grundlos". Das irritiert - wird hier doch besonders herausgestellt, dass eine Straftat "grundlos" geschehen sei. Der Text lädt so zu der Schlussfolgerung ein, dass es Straftaten mit und solche ohne Grund gäbe, wobei die grundlosen offenbar eine besonders verabscheuenswerte Spezies darstellen. Nun wissen wir dank soliden Grundkursw…
» Vollständiger ArtikelErschienen 16. Mai 2010 auf http://nebgen.blogspot.com.
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