grundke.de - Domainregistrierung durch Dritte
am 01.08.2007 von http://www.muepe.de/
Nachdem man sich bislang mit der Pressemitteilung begnügen musste, sind nun endlich die Entscheidungsgründe des BGH-Urteils zur treuhänderischen Registrierung von Domainnamen (BGH vom 08.02.2007, I ZR 59/04) öffentlich:a) Wird ein Domainname aufgrund des Auftrags eines Namensträgers auf den Namen eines Treuhänders registriert, kommt dieser Registrierung im Verhältnis zu Gleichnamigen nur dann die Priorität der Registrierung zugute, wenn für Gleichnamige eine einfache und zuverlässige Möglichkeit besteht zu überprüfen, ob die Registrierung im Auftrag eines Namensträgers erfolgt ist (im Anschluss an BGH, Urt v. 9.6.2005 -1 ZR 231/01, GRUR 2006, 158 Tz 16 = WRP 2006, 90 - segnitz.de).
b) Befindet sich unter dem Domainnamen schon zu einem Zeitpunkt, zu dem noch kein Gleichnamiger Ansprüche angemeldet hat, die Homepage des Namensträgers, kann davon ausgegangen werden, dass der Namensträger den Treuhänder mit der Registrierung beauftragt hat. Besteht eine solche Homepage (noch) nicht, kann eine einfache und zuverlässige Überprüfung - abgesehen von einer notariellen Beurkundung des Auftrags - dadurch geschaffen werden, dass die DENIC dem Treuhänder im Zuge der Registrierung die Möglichkeit einräumt, einen Hinweis auf seine Treuhänderstellung und den Treugeber …
BGH zur Registrierung einer Domain auf den Treuhänder
auchRecht.de / Mit Urteil vom 8.2.2007 - I ZR 59/04 - hat der BGH umfassend dazu Stellung nehmen dürfen, ob und unter welchen Voraussetzungen die Registrierung einer Domain auf den Treuhänder markenrechtlich zulässig und prioritätsbegründend ist. Leitsätze: a…
BGH: Treuhand-Domains - Bei der Domainregistrierung durch einen Treuhänder im Auftrag eines Namensträgers, gilt bezüglich dieser Registrierung im Verhältnis zu Gleichnamigen das Prioritätsprinzip, wenn für Gleichnamige eine einfache und zuve
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Wird ein Domainname aufgrund des Auftrags eines Namensträgers auf den Namen eines Treuhänders registriert, kommt dieser Registrierung im Verhältnis zu Gleichnamigen nur dann die Priorität der Registrierung zugute, wenn für Gleichnamige ei…
Leitsatzentscheidung zur Domain “grundke.de”
Handakte WebLAWg / Die mit Spannung erwartete Begründung des grundke.de-Urteils des BGH vom 8. Februar 2007 zum Aktenzeichen -1 ZR 59/04- ist nun veröffentlicht und beinhaltet als Novum im Domainrecht einen an die DENIC e.G. gerichteten Hinweis. http://www.rechtsanwa…
BGH bestätigt Zulässigkeit der Domainregistrierung durch Vertreter
muepe.de | weblog peter müller / Der Bundesgerichtshof hat zunächst bestätigt, dass grundsätzlich schon die Registrierung eines fremden Namens als Domainname ein unbefugter Namensgebrauch ist, gegen den jeder Namensträger unter dem Aspekt der Namensanmaßung vorgehen kann. Das g…
OLG Celle: schmidt.de - Entscheidend für die Frage, ob andere Namensträger einfach und zuverlässig überprüfen können, ob ein Domainname im Auftrag eines Namensträgers durch Dritte registriert wurde, kann es sein, wenn diese nach Kenntnisnahme
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Ein unberechtigte Namensanmaßung nach § 12 Satz 1 Fall 2 BGB liegt vor, wenn ein Dritter unbefugt den gleichen Namen gebraucht, dadurch eine Zuordnungsverwirrung eintritt und schutzwürdige Interessen des Namensträgers verletzt werden. Diese …
Bundesgerichtshof : Treuhand-Domains - Domainname kann auch auf den Namen eines Vertreters registriert werden
MEDIEN INTERNET und RECHT / BGH, Urteil vom 8.2.2007 Az. I ZR 59/04 Zur Sache Der u. a. für das Namens- und Kennzeichenrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte darüber zu entscheiden, ob es unter bestimmten Umständen zulässig sein kann, einen fre…
BGH I ZR 59/04: Domainname kann auch auf den Namen eines Vertreters registriert werden
ipweblog.de / BGH I ZR 59/04 (aus der Pressemitteilung des BGH): Die Registrierung eines fremden Namens als Domainname stellt keinen unbefugten Namensgebrauch dar, wenn der Domainname im Auftrag eines Namensträgers reserviert worden ist. Wegen des im Domainrecht…
BGH I ZR 59/04: Domainname kann auch auf den Namen eines Vertreters registriert werden
ipweblog.de / BGH I ZR 59/04 (aus der Pressemitteilung des BGH): Die Registrierung eines fremden Namens als Domainname stellt keinen unbefugten Namensgebrauch dar, wenn der Domainname im Auftrag eines Namensträgers reserviert worden ist. Wegen des im Domainrecht…
BGH I ZR 59/04: Domainname kann auch auf den Namen eines Vertreters registriert werden
ipweblog.de / BGH I ZR 59/04 (aus der Pressemitteilung des BGH): Die Registrierung eines fremden Namens als Domainname stellt keinen unbefugten Namensgebrauch dar, wenn der Domainname im Auftrag eines Namensträgers reserviert worden ist. Wegen des im Domainrecht…
BGH: Zulässigkeit der Registrierung einer Domain für einen Dritten als Treuhänder - grundke.de
Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld / BGH, Urteil vom 8. Februar 2007 - I ZR 59/04 BGB § 12 grundke.de Nunmehr liegt die grundke-Entscheidung des BGH (Urteil vom 08.02.2007- I ZR 59/04) zur Problematik der Treuhanddomains auch im Volltext vor. Dabei hat der BGH eine zweckmäßige…
BGH: Registrierung eines Domainnamens durch die Holdinggesellschaft für eine Tochtergesellschaft = segnitz.de
Vertretbar Weblawg / Bundesgerichtshof, Urteil v. 09.06.2005 Az: I ZR 231/01 = segnitz.de - Registrierung eines Domainnamens durch die Holdinggesellschaft für eine Tochtergesellschaft (amtlicher Leitsatz): Eine Holdinggesellschaft, die die Unternehmensbezeichnung e…
KG Berlin: Verfügungsverbot bei Streit über Domainnamen - Dem Verletzer eines Namensrechts kann gem. § 12 BGB bzw. §§ 5, 15 MarkenG untersagt werden, die betreffenden Domainnamen auf Dritte zu übertragen.
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Eine unberechtigte Namensanmaßung nach § 12 Satz 1 Fall 2 BGB liegt vor, wenn ein Dritter unbefugt den gleichen Namen gebraucht, dadurch eine Zuordnungsverwirrung eintritt und schutzwürdige Interessen des Namensträgers verletzt werden (BGHZ…
