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Grunderwerbsteuer bei Zwischengeschäften

am 20.09.2006 von Blickpunkt Recht & Steuern

Bei Grundstücksverkäufen entsteht die Grundsteuerpflicht erst mit der Abgabe eines wirksamen, also notariell beurkundeten Kaufangebots. Die vielfach üblichen privatschriftlichen Vorverträge lösen dagegen keine Grunderwerbsteuerpflicht aus.
Die Tatbestandsverwirklichung nach § 1 Abs. 1 Nr. 6 oder 7 GrEStG setzt ein rechtswirksames “Kaufangebot” voraus. Ein der Form des § 313 BGB (§ 311b BGB n.F.) nicht genügendes Vertragsangebot bzw. in die Rechtsform eines …

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