Grunderwerbssteuer und eingetragene Lebenspartnerschaften: Ungleichbehandlung verfassungwidrig?
Das Niedersächsische Finanzgericht holt eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts darüber ein, ob § 3 Nr. 4 des
Grunderwerbsteuergesetzes in der bis zum Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes 2010 vom 8.12.2010 geltenden Fassung insoweit mit
Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes unvereinbar ist, als zwar der Grundstückserwerb durch den Ehegatten, nicht aber durch den
eingetragenen des Veräußerers
von der Grunderwerbsteuer befreit ist. Das niedersächsische Finanzgericht sieht in der Besteuerung einer Grundstücksübertragung unter
eingetragenen Lebenspartnern aus dem November 2009 einen Gleichheitsverstoß gegenüber der Steuerbefreiung unter Ehegatten.
Der Hintergrund ist folgender: Der Gesetzgeber hat im Jahressteuergesetz 2010 zwar eine grunderwerbsteuerliche Gleichstellung von
eingetragenen Lebenspartnern und Ehegatten geregelt. Die Neufassung des Grunderwerbsteuergesetzes gilt jedoch – anders als eine
vergleichbare Regelung im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht – nicht rückwirkend für alle noch nicht bestandskräftigen Fälle ab
Inkrafttreten des Lebenspartnerschaftsgesetzes (1.8.2001), sondern erst ab Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes 2010 am 14.12.2010.
In der Sache folgt das NFG den neueren Entscheidungen des 1. Senats des BVerfG zur Gleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnern
und Ehegatten bei der betrieblichen Hinterbliebenenversorgung und bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer und überträgt die dortigen
rechtlichen Wertungen auf das gesamte Steuerrecht, damit auch auf die Grunderwerbsteuer.
Zur Begründung hatte das BVerfG – so das vorlegende Finanzgericht – in den genannten Entscheidungen darauf verwiesen, dass für die
Schlechterstellung der eingetragenen Lebenspartner gegenüber Ehegatten keine Unterschiede von solchem Gewicht bestehen, die eine…
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