Grundbucheintragungsmitteilung bei Vermieterwechsel zu empfehlen
am 01.06.2008 von http://rafranke.blogspot.comBei Vermieterwechsel durch Veräußerung beginnt die Verjährungsfrist von 6 Monaten gemäß § 548 Absatz 2 BGB für die Geltendmachung von Ansprüchen des Mieters auf Ersatz von Aufwendungen oder Gestattung der Wegnahme einer Einrichtung (normalerweise Verjährung binnen 6 Monaten nach Beendigung des Mietverhältnisses) erst mit der Kenntnis von der Eintragung des neuen Eigentümers in das Grundbuch. Dem Mieter sollte also bei Veräußerung eines vermieteten Grundstücks oder eines Objektes mit vermieteten Wohnungen nicht nur, wie üblich, mitgeteilt werden, dass eine Veräußerung stattgefunden hat, sondern später auch, dass die erfolgte Eintragung des Eigentumswechsels in das Grundbuch erfolgt ist, wenn in die Übergangszeit ein Mietverhältnis endet, um die Verjährungsfrist des § 548 Absatz 2 BGB in Gang zu setzen.Die Presseerklärung zur noch nicht veröffentlichten Entscheidung des Bundesgerichtshofs:Die Kläger verlangten von der Beklagten, ihrer damaligen Wohnungsvermieterin, im September 2005 Erstattung von Kosten für bestimmte mietvertraglich vereinbarte Aufwendungen. Die Beklagte lehnte das ab und teilte mit, dass sie das Hausgrundstück verkauft habe. Am 21. Februar 2006 wurde der Erwerber als neuer Eigentümer in das Grundbuch eingetragen. Die von den Klägern erhobene Klage auf Aufwendungsersatz ging am 22. August 2006 bei dem Amtsgericht ein. Die Beklagte hat die Einrede der Verjährung erhoben. Klage und Berufung sind aus diesem Grund ohne Erfolg geblieben. Auf die vom Berufungsgericht zugelassene Revision der Kläger hat der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs das angefochtene Urteil aufgehoben und die Sache an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Der Bundesgerichtshof …
Vermieterwechsel: Wann verjähren die Ansprüche gegen den früheren Vermieter?
Rechtsanwalt News / Im Mietrecht ist in dem § 548 BGB eine sehr kurze Verjährung von lediglich 6 Monaten für Schadensersatzansprüche wegen Veränderung oder Verschlechterung sowie wegen Ansprüchen wegen Ersatz von Aufwendungen oder auf Gestattun…
Beginn der Verjährung nach § 548 BGB im Mietrecht immer mit Rückgabe der Mietsache
Lichtenrader Notizen / Der Bundesgerichtshof hat zum Mietrecht entschieden, dass eine Verjährungsfrist zu laufen beginnen kann, wenn der Anspruch noch nicht entstanden ist. Eine Regressfalle für Verwalter und Anwälte. Hier der Leitsatz: BGB §§ 548 Abs. 1 Satz 2, 200 S…
Verjährung von Pflichtteilsansprüchen
Vertretbar Weblawg / Verjährung, da fällt mir ja gar nix mehr ein murmelt der gegnerische Rechtsanwalt dem Kläger auf dem Gerichtsflur nach der mündlichen Verhandlung zu. Uns schon. Nach § 197 Abs. 1 BGB verjähren erbrechtliche Ansprüche in 30 Jahren, wenn nic…
AG Düsseldorf: Verjährung, Verjährungshemmung und Neubeginn der Verjährung bei Pflichtteilsansprüchen
Vertretbar Weblawg / AG Düsseldorf, Urteil v. 31.03.2006 - Az: 20 C 11369/05 (rechtskräftig): Verjährung, Verjährungshemmung und Neubeginn der Verjährung bei Pflichtteilsansprüchen Sachverhalt:Im September 1999 verstarb der Erblasser, der zuvor die Beklagte testame…
Achtung - Verjährungsfristen
Recht und Gesetz / Vorsicht Verjährungsfalle - Verjährung zum Jahresende 2005 Vor jedem Jahreswechsel sollte der Gewerbetreibende seine Außenstände daraufhin überprüfen, ob diesen Verjährung droht. Zum 01. Januar 2002 wurde das Verjährungsrecht im Rahmen der…
Verjährung der Ersatzansprüche des Vermieters
Recht und Gesetz / Verjährung der Ersatzansprüche des Vermieters Der BGH hat in seiner Entscheidung vom 19.01.2005 festgestellt, dass die Verjährung der Ersatzansprüche des Vermieters gem. § 548 Abs. 1 Satz 2, 200 Satz 1 BGB auch dann mit dem Zeitpunkt, in dem die…
