Neues Bilanzrecht soll den Mittelstand um bis zu 1,3 Milliarden Euro entlasten
IT-Rechtsinfo | 21. April 2009 — Die wichtigsten Änderungen: 1. Deregulierung • Einzelkaufleute, die bestimmte Schwellenwerte (500.000,- Euro Umsatz und 50.000,-…
Berlin (Reuters) - Die größte Reform des Bilanzrechts seit mehr als 20 Jahren ist unter Dach und Fach.
Mit dem am Freitag vom Bundesrat nach mehr als einjährigen Beratungen verabschiedeten Gesetz soll der Mittelstand um rund 1,3 Milliarden Euro pro Jahr entlastet werden. So sollen die Buchführung vereinfacht und Bürokratie abgebaut werden.
Einzelkaufleute mit weniger als 500.000 Euro Umsatz und 50.000 Gewinn pro Geschäftsjahr werden von der Pflicht zur Buchführung, Inventur und Bilanzierung befreit. Bei größeren Unternehmen werden die Schwellenwerte, die über den Umfang der Informationspflichten entscheiden, angehoben. Damit wird für viele Firmen der Aufwand bei der Rechnungslegung verringert. So müssen kleine Kapitalgesellschaften mit weniger als 4,8 Millionen Euro (bisher vier Millionen Euro) Bilanzsumme ihren Jahresabschluss nicht mehr einem Abschlussprüfer vorlegen.
Das deutsche Handelsgesetzbuch (HGB) wird durch die Reform auf eine Stufe mit internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) gestellt, soll aber kostengünstiger und einfacher sein. Immaterielle Vermögensgegenstände können künftig wie Patente oder Know-how in der HGB-Bilanz angesetzt werden. Kreditinstitute müssen Finanzinstrumente wie Aktien und Derivate, die sie im Handelsbestand halten, grundsätzlich zum Bilanzstichtag mit dem Marktwert (fair value) bewerten. Das ist international üblich.
Als Konsequenz aus der Finanzkrise sollen die Situation von Zweckgesellschaften und die wirtschaftlichen Risiken für den Konzern besser in der Bilanz ablesbar sein. Sie müssen in den Konzernabschluss einbezogen werden, wenn das Mutterunternehmen unmittelbar oder mittelbar einen beherrschenden Einfluss auf sie ausüben kann. Vor der Finanzkrise hatten zahlreiche Banken Risiken in solchen Rechtsvehikeln versteckt.
Das Gesetz soll noch dieses Jahr in Kraft treten. Die neuen Bilanzierungsregelungen müssen verpflichtend für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2010 angewendet werden.
Erschienen 3. April 2009 bei http://www.reuters.com.
IT-Rechtsinfo | 21. April 2009 — Die wichtigsten Änderungen: 1. Deregulierung • Einzelkaufleute, die bestimmte Schwellenwerte (500.000,- Euro Umsatz und 50.000,-…
IT-Rechtsinfo | 2. Juni 2009 — Hier die wichtigsten Änderungen noch einmal im Überblick: 1. Deregulierung Einzelkaufleute, die bestimmte Schwellenwerte (500.00…
Reuters | 29. Juni 2010 — Berlin (Reuters) - Das Bundeskabinett hat eine Neuordnung des Arzneimittelmarktes auf den Weg gebracht, durch das die gesetzlichen…
STEUERRECHT | 12. August 2008 — Die Bundesregierung strebt ein modernes Bilanzrecht an und will damit auch kleinere Unternehmen entlasten. Wie es in einem Ge…
Unternehmensrechtliche Notizen | 16. Oktober 2007 — Nach Presseberichten befindet sich der Entwurf eines Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes in der Schlussabstimmung unter den M…
Unternehmensrechtliche Notizen | 14. September 2007 — Nach Presseberichten befindet sich der Entwurf eines Bilanzmodernisierungsgesetzes in der Schlussabstimmung unter den Ministe…
Unternehmensrechtliche Notizen | 16. Oktober 2007 — Nach Presseberichten befindet sich der Entwurf eines Bilanzmodernisierungsgesetzes in der Schlussabstimmung unter den Ministe…
Rechtslupe | 27. März 2009 — Der Bundestag hat das Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (BilMoG) verabschiedet. Durch das Gesetz werden kleinere Unter…
Rechtslupe | 29. Mai 2009 — Das Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (BilMoG) ist gestern im Bundesgesetzblatt verkündet worden und tritt damit heute…
Blickpunkt Recht & Steuern | 23. Mai 2008 — Die Bundesregierung hat am Mittwoch den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechts (BilMoG) beschlossen und in …