Grünes Licht für das Gendiagnostikgesetz

"... Der Gesundheitsausschuss hat den Weg für das schwarz-rote Gendiagnostikgesetz freigemacht. Mit den Stimmen der Koalitionsmehrheit von Union und SPD verabschiedete der Ausschuss am Mittwochvormittag den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines "Gesetzes über genetische Untersuchungen bei Menschen" (16/10532, 16/10582) in modifizierter Fassung. Die Fraktionen von FDP und Die Linke enthielten sich, während die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Vorlage ablehnte. Keine Zustimmung fand ein Gesetzentwurf der Grünen-Fraktion (16/3233) zum selben Thema. Ziel des Regierungsentwurfs, der am Freitag abschließend im Bundestagsplenum behandelt werden soll, ist es, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung im Bereich genetischer Untersuchungen zu stärken und gleichzeitig Missbrauch von Untersuchungsergebnissen zu verhindern. So sollen genetische Untersuchungen nur mit Einwilligung der zu untersuchenden Person und ausschließlich von Ärzten vorgenommen werden dürfen. Erlauben Untersuchungen eine Voraussage über die Gesundheit der untersuchten Person oder eines ungeborenen Kindes, soll eine Beratung vor und nach der Untersuchung zwingend vorgeschrieben werden. "Genetische Beratung soll einem Einzelnen oder einer Familie helfen, medizinisch-genetische Fakten zu verstehen, Entscheidungsalternativen zu bedenken und individuell angemessene Verhaltensweisen zu wählen", heißt es in dem Entwurf. Die vorgeburtliche genetische Untersuchung soll dem Gesetzentwurf zufolge auf rein medizinische Zwecke beschränkt werden. Bei der Untersuchung dürfen nur Eigenschaften festgestellt werden, die die Gesundheit des ungeborenen Kindes vor oder nach der Geburt beeinträchtigen können. Zulässig sein sollen vorgeburtliche Untersuchungen etwa auf das Down-Syndrom, nicht aber vorgeburtliche Tests zu Krankheiten, die erst nach Vollendung des 18. Lebensjahres ausbrechen können. Auch genetische Untersuchungen zur Feststellung der Abstammung wie Vaterschaftstests sollen nur zulässig sein, wenn die zu untersuchende Person eingewilligt hat. Bei heimlichen Vaterschaftstests soll ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro drohen. Weiter sieht der Gesetzentwurf vor, dass Versicherungsunternehmen von Kunden keine genetischen Untersuchungen verlangen dürfen. Auch sollen sie nicht Auskünfte über bereits vorgenommene genetische Untersuchungen erhalten dürfen. Allerdings sollen die Ergebnisse solcher bereits erfolgter Untersuchungen der Versicherung vorgelegt werden müssen, wenn es um sehr hohe Versicherungssummen ab 300.000 Euro geht. Arbeitgeber sollen ebenfalls keine genetischen Untersuchungen von Mitarbeitern fordern dürfen. Auch soll ihnen die Verwendung der Ergebnisse von Untersuchungen untersagt werden, die in einem anderen Zusammenhang vorgenommen wurde. Verwenden dürfen sollen sie Informationen aus Gentes…

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Erschienen 23. April 2009 auf http://weblawgde.blogspot.com.

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