Groupon, Gutscheine etc. Tipps für Ärzte und Zahnärzte
Die schreibt
heute in einer Pressemitteilung, dass in der Vergangenheit knapp 100 Fälle bei Ärzten und Zahnärzten aufgetreten sind, in denen
Abmahnungen im Zusammenhang mit der Gutscheinplattform www.groupon.de ausgesprochen worden sind.
Es lagen hierbei Wettbewerbsverstöße vor, da etwa eine unerlaubte Befristung von Gutscheinen vorgenommen wurde. Hauptkritikpunkt war
das Angebot von Pauschalpreisen mit Rabatten von zum Teil 70%. Meist handelte es sich um Botox-Unterspritzungen, Brustvergößerungen,
Lasikoperationen oder Zahnreinigungen.
Begründet wurden diese Abmahnungen damit, dass es dem Arzt/Zahnarzt verboten sei, Pauschalpreise und extreme Billigangebote zu
unterbreiten. Das ärztliche Honorar sei “angemessen” zu gestalten und es sei anhand der jeweiligen Gebührenordnung einen
Gebührenrahmen zu bestimmen, innerhalb dessen der nach Ende
der Behandlung und nach sachlich medizinischen Kriterien wie Zeitaufwand, Schwierigkeit der Behandlung einen Preis vereinbart.
Kritik:
Aus der Pressemeldung kann nicht entnommen werden, ob sich die betroffenen Ärzte und Zahnärzte gegen die Abmahnung gewehrt haben. Es
ist auch nicht klar, ob hierzu gerichtliche Entscheidungen herbeigeführt worden sind.
Es muss dringend bezweifelt werden, ob dieses Vorgehen der Wettbewerbszentrale heute noch zeitgemäß ist und sich an der neueren
Rechtsprechung orientiert.
Ärztliche Werbung unterliegt ganz sicher rechtlichen Beschränkungen. Diese sind jedoch immer weiter zurückgedrängt worden. Auch ich
würde empfehlen, wenigstens die Mindestgebühren der GOÄ/GOZ einzuhalten. Nicht nur, weil das Gesetz dies erfordert, sondern weil eine
zu aggressive Preiswerbung dem ethischen Ansatz des ärztlichen Berufsbildes widerspricht. Zudem wird bei Patienten eine falsche
Erwartungshaltung geweckt. Eine Schönheits-OP, die so billig ist, muss einen Haken haben. Wollen Sie tatsächlich diese Wirkung
erzielen?
Darüber hinaus dürften die Feststellungen der Wettbewerbszentrale unzutreffend sein. Pauschalpreise sind zwar umstritten und im
Einzelfall ganz genau zu prüfen. Kategorisch ausgeschlossen sind diese aber keinesfalls. Mir sind Fälle bekannt, in denen sehr wohl
Pauschalen von Kammern und Gerichten akz…
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