Großes Interesse an halbfertigem Urteil

Das Landgericht Hamburg hatte am 07.07. 2005 auf Antrag eines seriösen Branchenbuchanbieters der Branchenklick GmbH per einstweiliger Verfügung (312 O 535/05) die Verwendung eines irreführenden Formulars untersagt, mit dem Gewerbetreibenden Einträge in einer Adressdatenbank verkauft werden sollten. (siehe Beschwerdezentrum.org).

Da eben jenes Formular (m)einer Mandantin erst nach dem 07.07. übersandt worden war, hatte ich beim LG Hamburg angefragt, ob und wann der Beschluss rechtskräftig geworden ist.

Gestern erhielt ich einen Anruf vom Landgericht. In der Sache schreibt der Richter gerade an einem ausführlichen Urteil. Aha. Dieses sei allerdings noch nicht ganz fertig und wegen der sehr hohen Nachfrage könne die Übersendung einer anonymisierten Kopie sich auch noch ein wenig (bis etwa Anfang Januar) verzögern.

Sehr hohe Nachfrage. Erstaunlich, wo die Branchenklick doch ständig schreibt, dass sie nur zufriedene Kunden hat.

Dazu vorher in diesem Blog: Branchenklick GmbH vom 12.10.2005

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Themen: LG Hamburg , Landgericht Hamburg
Rechtsgebiet: Urheberrecht

Erschienen 30. November 2005 auf http://www.ra-blog.de.

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