Großer Strafsenat des BGH entscheidet über Voraussetzungen für die Zulässigkeit von Urteilsabsprachen
am 19.04.2005 von http://www.jurabilis.deMit Beschluss vom 03.03.2005 hat der Große Senat für Strafsachen des Bundesgerichtshofs die Voraussetzungen der Zulässigkeit von Urteilsabsprachen festgelegt. Absprachen sind danach im Einklang mit der bisherigen Rechtsprechung der BGH-Senate zulässig. Der Schuldspruch sei allerdings keinem Deal zugänglich. Auch dürfe dem Angeklagten eine Urteilsabsprache nicht dadurch schmackhaft gemacht werden, dass ihm für den Fall eines streitigen Urteils eine unangemessen hohe Strafe angedroht werde (Az.: GSSt 1/04, Beck …
Bundesjustizministerin will Deal im Strafverfahren nach Vorgabe des Großen Strafsenats des Bundesgerichtshofs gesetzlich regeln
Lichtenrader Notizen / Der Tagesspiegel berichtet über die Folgerungen, die Bundesjustizministerin Zypries aus dem Urteil des Großen Strafsenats des Bundesgerichtshofs zu Absprachen im Strafverfahren ziehen will, nämlich die Rahmenbedingungen gesetzlich zu regeln. Vgl.…
Großer Senat für Strafsachen des BGH konkretisiert Deal im Strafprozess
Lichtenrader Notizen / Der Bundesgerichtshof Beschluß vom 3. März 2005 – GSSt 1/04 - hat die Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung bei Absprachen zwischen den Verfahrensbeteiligten, die unter Einhaltung der Regeln eines fairen Verfahrens im Prinzip zulässig sind,…
“Der Deal”
Handakte WebLAWg / Die BRAK, die Humboldt-Universität und die NJW laden am 30.03.2006 zu einer Podiumsdiskussion mit dem Thema „Der Deal – unverzichtbare Entlastung der Strafgerichte oder rechtsstaatwidriges Gemauschel?“ in Berlin ein. Vor dem Hintergrund, das…
Erstmals gesetzliche Regelungen für Absprachen im Strafverfahren
Bundesjustizministerium / Das Bundesjustizministerium hat heute den Referentenentwurf zur Regelung der Verständigung im Strafverfahren an die Ressorts zur Stellungnahme versandt. Absprachen zwischen den Verfahrensbeteiligten, umgangssprachlich auch Deals genannt, geh…
Großer Senat des BGH: Entziehung der Fahrerlaubnis bei Straftaten setzt Gefährlichkeit des Täters für den öffentlichen Straßenverkehr voraus
Jurabilis / Einem Straftäter darf seine Fahrerlaubnis nur entzogen werden, wenn das von ihm verwirklichte Delikt tragfähige Rückschlüsse auf seine Bereitschaft zulässt, die Sicherheit des Straßenverkehrs seinen eigenen kriminellen Interessen unterzuordnen.…
Absprachen im Strafverfahren
Handakte WebLAWg / Das BMJ hat am 19.5.2006 den Referentenentwurf zur Regelung der Verständigung im Strafverfahren an die Ressorts zur Stellungnahme versandt. Absprachen zwischen den Verfahrensbeteiligten, umgangssprachlich auch Deals genannt, gehören seit Jahren z…
