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Großer Nachbesserungsaufwand

am 22.12.2005 von Blickpunkt Recht & Steuern

Ist eine Kaufsache oder ein erstelltes Werk mangelhaft, stehen dem Käufer bzw. Besteller die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu, insbesondere hat er ein Recht auf Nachbesserung. Der Verkäufer bzw. Werkunternehmer muß also den Mangel beseitigen.
Dies führt immer wieder zum Streit, wenn diese Nachbesserung nur mit hohem Aufwand durchzuführen ist. Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs greift jedoch auch dann das Nachbesserungsrecht des Kunden:
Ein Nachbesserungsverlangen ist auch bei erheblichem …

Großer Nachbesserungsaufwand

Blickpunkt Recht & Steuern / Ist eine Kaufsache oder ein erstelltes Werk mangelhaft, stehen dem Käufer bzw. Besteller die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu, insbesondere hat er ein Recht auf Nachbesserung. Der Verkäufer bzw. Werkunternehmer muß also den Mangel beseitigen…

Unverhältnismäßigkeit der Nachbesserungskosten

Heinicke und Kollegen / BGH-Urteil vom 10.11.2005, Aktenzeichen VII ZR 64/04 Ein Auftraggeber beauftragt einen Auftragnehmer mit der Erbringung von Fliesenarbeiten. Es stellt sich später heraus, dass der Fliesenleger vergessen hat, eine vertraglich vereinbarte speziel…

Beweislastumkehr beim Verbrauchsgüterkauf

Blickpunkt Recht & Steuern / Zeigt sich an einer von einem Verbraucher erworbenen Sache in den ersten sechs Monaten ein Mangel, so wird zugunsten des Verbrauchers und seiner Gewährleistungsrechte gesetzlich vermutet, daß dieser Mangel von Anfang an vorlag, es sei denn, dass di…

Gebrauchtwagenkauf: Verkäufer muss bei Mängeln Möglichkeit der Nachbesserung haben

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf / Der Käufer eines Gebrauchtfahrzeugs kann Reparaturkosten für Mängel an dem Wagen in der Regel erst vom Verkäufer ersetzt verlangen, wenn er diesem zuvor Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben hat. Das zeigt ein Fall, über den Amtsgericht (AG) Li…

BGH: Schadenersatz wegen unberechtigtem Mängelbeseitigungsverlangen - Ein unberechtigtes Mangelbeseitigungsverlangen stellt eine zum Schadensersatz verpflichtende Vertragsverletzung dar, wenn der Käufer erkannt oder fahrlässig nicht erkannt hat,

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Ein unberechtigtes Mangelbeseitigungsverlangen des Käufers nach § 439 Abs. 1 BGB stellt eine zum Schadensersatz verpflichtende schuldhafte Vertragsverletzung dar, wenn der Käufer erkannt oder fahrlässig nicht erkannt hat, dass ein Mangel der…

Kosten der Mängelbeseitigung

Blickpunkt Recht & Steuern / Reparaturkosten für Mängel an einem Gebrauchtfahrzeug kann man in der Regel erst dann vom Verkäufer ersetzt verlangen, wenn man ihm zuvor Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben hat. Wer daher nach dem Kauf eines neuen Gebrauchten Mä…

AG Eilenburg: Gewährleistungsfrist beginnt bei Nachbesserung nicht neu zu laufen

Rechtsanwalt Hänsch, Dresden / Ich hatte bereits hier vom Fall eines defekten Autos berichtet. Der Lederbezug des Fahrersitzes war trotz viermaliger Raparatur immer wieder an der gleichen Stelle eingerissen. Noch 22 Monate nach dem Kauf versuchte das Autohaus eine Nachbesserung im…

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RA Udo Meisen

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