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Großer Lauschangriff: Neuregelung verabschiedet

am 17.06.2005 von http://deyerler.blogspot.com

Nachdem am Donnerstag bereits der Bundestag dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zugestimmt hat, hat am heutigen Freitag auch der Bundesrat seine Zustimmung erteilt. Damit ist die akustische Überwachung von Wohn- und Geschäftsräumen durch Ermittlungsbehörden zur Verfolgung der organisierten Kriminalität und schwerer Straftaten auch über den 30. Juni hinaus zulässig.
Die akustische Wohnraumüberwachung stellt eine Einschränkung des Grundrechts der Unverletzlichkeit der Wohnung nach Artikel 13 des Grundgesetzes dar und wurde 1998 durch eine Grundgesetzänderung und das Gesetz zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität ermöglicht. Grundsätzlich darf in Wohn- und Geschäftsräumen nur abgehört werden, wenn der Verdacht auf eine besonders schwere Straftat vorliegt.
Einerseits ist der Katalog der Straftatbestände nun durch die Neuregelung ausgeweitet worden, andererseits dürfen Abhöraktionen künftig nur angeordnet werden, wenn anzunehmen ist, dass keine Gespräche aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung erfasst werden. Auch Gespräche mit Berufsgeheimnisträgern wie etwa Rechtsanwälten dürfen auch weiter generell …

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Stefan Deyerler

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