Grosse, Gottschick + Partner Rechtsanwälte mahnen im Auftrag des Herrn Fabian Gründel Wettbewerbsverstoß ab
Im Rahmen unserer Recherchen haben wir von einer wettbewerbsrechtlichen der Grosse, Gottschick + Partner Rechtsanwälte im Namen des Herrn Kenntnis genommen.
Beanstandet wird eine Verletzung des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) durch einen Onlinehändler im Bereich B2C, der über die
Internethandelsplattform DVDs vertreibt.
Von dem Abgemahnten werden die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung
entstandener Rechtsanwaltskosten verlangt. Der Gegenstandswert soll angeblich bei 20.000 € liegen.
Unterschreiben Sie eine nicht ungeprüft!
Eine der Abmahnung beigefügte, bereits ausformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie keinesfalls ungeprüft unterschreiben. Dies
kann nachteilige Konsequenzen haben. Darüber hinaus sollte von “modifizierten Unterlassungserklärungen” aus dem Internet Abstand
genommen werden.
Ignorieren Sie eine Abmahnung nicht!
Beachten Sie unbedingt die Ihnen gesetzte Frist und nehmen Sie den Sachverhalt ernst. Ein Ignorieren des Abmahnschreibens würde Sie
bloß in größere Schwierigkeiten bringen: Es drohen eine gerichtliche einstweilige Verfügung und höhere Kosten.
Anwaltliche Hilfe ist der vernünftigste Weg…
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