Große Fälle
am 26.01.2006 von http://www.vertretbar.de
Mit
Wenn wir nicht die großen Fälle hätten, ginge es uns richtig gut.
endete die Darstellung der eigenen Tätigkeit eines Richters in einem Zivilsenat am OLG.
“Große Fälle” meint hier die bei Referendaren so beliebten “Gürteltiere”, also Rechtsstreitigkeiten von erheblichem Umfang (zu messen in Aktenordnern), die nicht nur vertiefte Auseinandersetzung mit dem Vortrag der Parteien, sondern ggf. auch die Beantwortung schwieriger rechtlicher Fragen verlangen.
In so mancher Kanzlei dürfte es genau umgekehrt sein:
Hätten wir nicht die großen Fälle, ginge es uns gar nicht gut.
Wobei “große Fälle” hier …
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