Menschenrechte am Hindukusch: Was, wenn die in Straßburg klagen?
Verfassungsblog | 10. Juni 2010 — Soldaten aus Europa verteidigen Demokratie und Menschenrechte seit längerer Zeit am Hindukusch und in anderen von Europa aus …
Wir haben ja unseren eigenen Ärger mit dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), in punkto Sicherungsverwahrung etwa, oder wenn es um die Frage überlanger Gerichtsverfahren geht.
Aber wir versuchen nach Kräften, uns zu benehmen. Was man von den Briten derzeit nicht behaupten kann. Die steuern mit einer Stiernackigkeit auf eine Kollision mit dem Straßburger Gericht zu, die wirklich ihresgleichen sucht.
Anlass des Streits ist ein Urteil der Großen Kammer von 2005, Hirst v. United Kingdom: Nach britischem Recht dürfen Strafgefangene nicht wählen. Das, so der EGMR, verstößt gegen die Menschenrechtskonvention.
Die Briten sind da nicht die Einzigen. Erst in den letzten Monaten hat der EGMR ähnliche Vorschriften in Österreich (ein Fall mit besonders farbigem Sachverhaltshintergrund) und Italien aufs Korn genommen. Auch die Verfassungsgerichtshöfe von Kanada und Südafrika hatten geurteilt, dass Strafgefangene nicht pauschal vom Wahlrecht ausgeschlossen werden dürfen.
Hinter dem Wahlrechtsausschluss – dem “Verlust der bürgerlichen Rechte” – steht allerdings eine lange rechtshistorische Tradition: Wer ein Verbrechen begangen hat, soll aus der Gesellschaft entfernt werden, um seine Tat zu sühnen. Und das schließt den Ausschluss von der gesellschaftlichen Selbstbestimmung durch Wahlen und Abstimmungen mit ein. Der EGMR zitiert lapidar “the times of Edward III”, also das 14. Jahrhundert.
(In Deutschland ist der Ausschluss vom aktiven Wahlrecht übrigens nur bei bestimmten politischen Straftaten möglich.)
Der Souverän sagt: Mir doch egalHirst v. United Kingdom ist jetzt fünfeinhalb Jahre her. Passiert ist aber bisher überhaupt nichts. Und es wird wohl auch nichts passieren. Es sieht so aus, als wenn Großbritannien an dieser Stelle die Konfrontation suchen wird, und wenn die EMRK dabei draufgeht.
Im letzten Dezember hatte die Regierung immerhin schweren Herzens angekündigt, das Problem mit einer Rechtsänderung aus der Welt zu schaffen. Zuvor hatte der EGMR mit seinem Urteil Greens and M.T. v. United Kingdom den Tonfall noch einmal verschärft und eine Frist bis August 2011 gesetzt, den Strafgefangenen endlich zu ihrem Recht zu verhelfen.
Aber souverän ist in Großbritannien bekanntlich das Parlament. Und dort haben die Tories die Mehrheit, die ihren Wählern versprochen haben, endlich etwas gegen diese arrog…
» Vollständiger ArtikelErschienen 14. Februar 2011 auf http://verfassungsblog.de.
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Ausschluss vom Wahlrecht
Plans to give prisoners the vote are to be debated by MPs as part of a cross-party backbench bid to block the move
The Commons overwhelmingly votes to keep the ban on prisoners voting, in defiance of a ruling by the European Court of Human Rights.
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