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Groß angelegter Betrug mit gefälschten Bahn-Tickets?

am 12.01.2007 von strafblog

Es ist schon einigermaßen merkwürdig, was rp-online da über ein demnächst gerichtshängiges Strafverfahren um gefälschte Bahn-Tickets berichtet. Während nämlich der Verteidiger eines Beschuldigten von einem Wirtschaftsstrafverfahren, das bundesweit für Aufsehen sorgen wird und von Millionenschäden spricht, will die Bahn von groß angelegten Betrügereien nichts wissen.

Zum Hintergrund: Mehrere Täter aus Aserbeidschan und anderen ehemaligen GUS-Staaten sollen in großem Umfang Schönes-Wochenende-Tickets gefälscht und auf Bahnhöfen verkauft haben. Die Täter hätten an Ticketautomaten der Bahn Fahrplanauskünfte, die von der optischen Gestaltung mit Fahrausweisen im wesentlichen identisch seien und auch denselben holografischen Sicherheitsaufdruck aufwiesen, gezogen und mit Haaspray den Aufdruck Auskunft entfernt. Auf das so gewonnene Blanko-Formular hätten sie mittels eines Scanners den Aufdruck eines Wochenend-Tickets aufgebracht, das sie ebenfalls an Automaten gezogen hatten. Die so gewonnen Duplikate, die von echten Tickets kaum zu unterscheiden seien, hätten sie dann auf Bahnhöfen unter dem Vorwand, die Karte selbst nicht nutzen zu können, verkauft.

Die Fälscherwerkstatt habe sich in einer Privatwohnung in Espelkamp befunden. Sein Mandant, ein 28-jähriger Aserbeidschaner, sei beim Verkauf eines gefälschten Tickets beobachtet und danach polizeilich observiert worden, soll der Bielefelder Verteidiger des Mannes gesagt haben. Der Mandant sei am 1. Dezember festgenommen worden und weitgehend geständig. Bei der Tätergruppe handele es sich um ein System mit straff organisierter Hierarchie.

Welt verkehrt: Normalerweise versuchen Verteidiger, die Bedeutung einer Straftat zu relativieren, während die Geschädigten bisweilen zur Dramatisierung neigen. Hier ist es umgekehrt. Der Verteidiger scheint bemüht zu sein, der Sache ein anständiges Gewicht zu geben, während die Bahn als Geschädigte Umfang und Bedeutung der Angelegenheit herunterspielt. Vielleicht ist die Angst vor dem Reputationsverlust größer als das Genugtuungsinteresse gegenüber dem Beschuldigten, der den Schaden ohnehin wohl kaum wird regulieren können. Und bei dem Verteidiger scheint das Interesse an einem spektakulären Verfahren im Vordergrund zu stehen.

Autor: RA Rainer Pohlen

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