“Grober Unfug” – was ein Sachverständiger so alles darf.

Ab heute werde ich das Vokabular “grober Unfug” in mein Repertoire aufnehmen. Wenn ein gerichtlich bestellter Sachverständiger ein Parteigutachten seines Kollegen mit den Worten “grober Unfug” schelten kann, ohne befangen zu sein, dann muss es mir erst recht erlaubt sein, richterliche Äußerungen in einer mündlichen Verhandlung etwa ebenso zu bewerten. Finde ich.

Im Bezirk des OLG Hamm jedenfalls scheint die Formulierung “grober Unfug” nichts Ungewöhnliches zu sein. Zwar sei eine solche Formulierung unnö…

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Themen: Olg Hamm , Rechtliches
Rechtsgebiet: Wettbewerbsrecht

Erschienen 11. August 2011 auf http://der-rechthaber.de.

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