Geld gegen Freiheit
LawBlog | 19. September 2007 — Mein Mandant hatte einen Strafbefehl bekommen. 18 Tagessätze zu je 10 Euro. Die 180 Euro Geldstrafe hat er längst bezahlt. Sp…
Der Mandant hatte Unfug gemacht. Richtig groben und gefährlichen Unfug. Das hatte er auch eingesehen, spätestens nachdem er von mir die Ermittlungsakte - mit entsprechenden Hinweisen - bekommen hatte. Und er war bereit, die Konsequenzen zu tragen. Meine Aufgabe bestand darin, diese Folgen der Tat in Grenzen zu halten.
Bevor ich überhaupt irgendwas ausrichten konnte, hatte die Staatsanwaltschaft bereits in die Kristallkugel geblickt und dort das Einkommen des Mandanten auf 900 Euro erkannt. Die flugs vom Gericht verfügte Geldstrafe setzte einen Tagessatz in Höhe von 30 Euro fest, eben ein Dreißigstel dieses Einkommens. Manchmal haben die Mühlen der Justiz etwas von einem Turbo-Modus.
Tatsächlich stehen dem selbständig tätigen Mandanten aber nur anrechenbare 600 Euro zur Verfügung. Deswegen haben wir den Strafbefehl hinsichtlich der Höhe des Tagessatzes angegriffen. Bei 90 Tagessätzen machte das die lohnende Differenz von 900 Euro aus.
Wir haben aber die Rechnung ohne die wasserstoff-blonde Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft gemacht. Die verstand es überhaupt nicht, was wir ihr da für Zahlen vorgelegt haben: Eine Einnahme-Überschußrechnung, vom Steuerberater des Mandanten attestiert zur Vorlage beim Finanzamt. Danach hatte der Mandant Einnahmen in Höhe von über 36.000 Euro im Jahr! Das sind pro Monat 3.000 Euro, geteilt durch 30 sind das 100 Euro pro Tag. “Herr Verteidiger!? Ihr Einspruch ist doch nicht Ihr Ernst, oder?” mußte ich mir von der Dame anhören.
Die Betriebsausgaben in Höhe von 28.800 Euro hatte sie erst gar nicht zur Kenntnis genommen. Es hat fast 60 Minuten gedauert, bis die Staatsanwältin verstanden hatte, daß das Einkommen die Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben ist. Weitere 30 Minuten haben wir gebraucht, um die Fragen zu klären, was “Vorsteuern” und “sonstige Aufwendungen” sind.
“Jaaaa, aaaaber, Herr Verteidiger; das habe ich zwar jetzt verstanden. Nur: Diese Zahlen stammen doch aus 2007. Was Ihr Mandant aktuell verdient, wissen wir daher immer noch nicht. Ich bleibe dabei: 30 Euro sind angemessen. Wollen Sie den Einspruch nicht zurück nehmen?”
Das war so ein Moment, vor dem Ärzte warnen. Wegen des explodierenden Blutdrucks.
Der Mandant wird nun seinen Steuer…
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