Grober Behandlungsfehler

Ein Behandlungsfehler ist nur dann als grob zu bewerten, wenn der Arzt eindeutig gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse verstoßen und einen Fehler begangen hat, der aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil er einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf.

Die Beurteilung, ob ein Behandlungsfehler als grob oder nicht grob einzustufen ist, ist eine juristische Wertung, die dem Tatrichter und nicht dem Sachverständigen obliegt. Zwar muss die Bewertung eines Behandlungsgeschehens als grob fehlerhaft in den Ausführungen eines Sachverständigen ihre tatsächliche Grundlage finden; sie darf auch keinesfalls entgegen dessen fachlichen Ausführungen bejaht werden. Das bedeutet aber nicht, dass der Richter die Bewertung dem Sachverständigen überlassen und nur die seltenen Fälle, in denen dieser das ärztliche Verhalten als nicht nachvollziehbar bezeichnet, als grob werten darf. Vielmehr hat der Tatrichter darauf zu achten, ob der Sachverständige in seiner Würdigung einen Verstoß gegen elementare medizinische Erkenntnisse oder elementare Behandlungsstandards oder lediglich eine Fehlentscheidung in mehr oder weniger schwieriger Lage erkennt. Distanziert sich der Sachverständige einerseits deutlich vom Vorgehen des Arztes, hält er es aber…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches

Themen: Behandlungsfehler , Arzthaftung

Erschienen 3. Januar 2012 auf http://www.rechtslupe.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Zu den Anforderungen an das Vorliegen eines groben Behandlungsfehlers

LEX MEDICORUM | 20. Januar 2012 — Üblicherweise muss der klagende Patient beweisen, welche Fehler dem Arzt unterlaufen sind. Zu einer Beweislastumkehr kommt es, …

Missachtung von elementaren medizinischen Grundregeln

Rechtslupe | 14. Oktober 2011 — Als gesicherte medizinische Erkenntnisse, deren Missachtung einen Behandlungsfehler als grob erscheinen lassen kann, werden nic…

Medizinrecht: BGH: Beweislastumkehr bei Vorliegen eines groben Behandlungsfehlers

Meyer-Köring v.Danwitz | 29. April 2008 — Steht fest, dass dem Arzt ein grober Behandlungsfehler vorzuwerfen ist, muss dieser beweisen, dass die Schädigung des Patienten…

Behandlungsfehler und Behandlungsverweigerung

Rechtslupe | 16. Juli 2009 — Die mangelnde Mitwirkung (non-compliance) des Patienten an einer medizinisch gebotenen Behandlung schließt, wie der Bundesgeric…

Behandlungsfehler trotz Behandlungsverweigerung

Schlosser Aktuell | 17. Juli 2009 — Die mangelnde Mitwirkung (non-compliance) des Patienten an einer medizinisch gebotenen Behandlung schließt einen Behandlungsfeh…

Was versteht man unter einem Behandlungsfehler?

Rechtsanwalt Bernd Podlech-Trappmann | 1. September 2011 — Ärzte-Pfusch, Behandlungsfehler oder Kunstfehler sind Begriffe, die immer wieder durch die Presse gehen. Doch was ist eigentlic…

Beweislastumkehr bei einfachem Befunderhebungsfehler

Anwälte am Spittelmarkt | 26. Juli 2011 — Die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen bei einem behaupteten Behandlungsfehler scheitert oftmals daran, dass der Nachweis…

Befunderhebungsfehlers oder Diagnoseirrtum?

Rechtslupe | 1. Februar 2011 — Da das Wohl des Patienten oberstes Gebot und Richtschnur jeden ärztlichen Handelns ist, verpflichten den Arzt auch die Ergebnis…

Schadensersatz und Beweislastumkehr

Rechtslupe | 11. Oktober 2011 — Eine Umkehr der Beweislast hinsichtlich der Kausalität des Behandlungsfehlers für den eingetretenen Gesundheitsschaden kann dur…

Grob fahrlässige Aufbewahrung von Wertgegenständen im Kellerabteil eines Mehrfamilienhauses

Versicherungsrecht Blog | 15. November 2009 — Regelmäßig ist in den allgemeinen Versicherungsbedingungen für Haftpflichtversicherung vorgesehen, dass kein Versicherungsschut…