Grenzwert für Ist-Besteuerung jetzt 250.000 Euro

Die Ist-Besteuerung hat den Vorteil, dass die Umsatzsteuer, welche man einem Kunden in Rechnung stellt, erst dann abgeführt werden muss, wenn der Kunde die Rechnung auch bezahlt hat. Freiberufler dürfen diese Regelung immer beanspruchen. Unternehmer sind nur begünstigt, wenn sie bis 30.6.2006: bis 125.000 Euro Umsatz in 2005 erzielt haben ab [...]

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Erschienen 7. April 2006 auf http://www.recht-blog.com.

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