Grenzüberschreitende Fusion in der EU
am 14.12.2005 von http://www.meisen.info
Die generelle Ablehnung der Eintragung einer Verschmelzung von Gesellschaften in das Handelsregister in Deutschland, wenn eine der Gesellschaften ihren Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat hat, verstösst gegen das Gemeinschaftsrecht, wie jetzt der Europäische Gerichtshof auf eine Vorlage des Landgerichts Koblenz entschied.
Diese unterschiedliche Behandlung von Gesellschaften nach Maßgabe dessen, ob es sich um eine innerstaatliche oder um eine grenzüberschreitende Verschmelzung handelt, stellt eine Beschränkung der Niederlassungsfreiheit dar und kann nicht mit zwingenden Gründen des Allgemeininteresses gerechtfertigt werden.
In seinem Urteil stellt der Gerichtshof zunächst fest, dass die Niederlassungsfreiheit für die Gesellschaften u. a. das Recht auf Gründung und Leitung dieser Gesellschaften nach den Bestimmungen des Aufnahmestaats umfasst, die für Gesellschaften seines eigenen Rechts gelten. Sodann führt der Gerichtshof aus, dass grenzüberschreitende Verschmelzungen wie andere Gesellschaftsumwandlungen den Zusammenarbeits- und Umgestaltungsbedürfnissen von Gesellschaften mit Sitz in verschiedenen Mitgliedstaaten entsprechen. Sie stellen besondere, für das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes wichtige Modalitäten der Ausübung der Niederlassungsfreiheit dar und gehören damit zu den Wirtschaftstätigkeiten, hinsichtlich deren die Mitgliedstaaten die Niederlassungsfreiheit nach Artikel 43 EG beachten müssen. Der Gerichtshof führt weiter aus, dass eine unterschiedliche Behandlung von Gesellschaften nach Maßgabe dessen, ob es sich um eine innerstaatliche oder um eine grenzüberschreitende Verschmelzung handelt, eine Beschränkung der Niederlassungsfreiheit darstellt und nur zulässig sein kann, wenn mit ihr ein legitimes, mit dem EG-Vertrag vereinbares Ziel verfolgt wird und wenn sie durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses wie den Schutz der Interessen von Gläubigern, Minderheitsaktionären und Arbeitnehmern oder die Wahrung der Wirksamkeit der Steueraufsicht …
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Grenzüberschreitende Verlustverrechnung
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IT-Recht Kanzlei - Nachrichten / Rechtsvorschriften, die zu einem Verbot von Werbung für medizinisch-chirurgische Behandlungen über nationale Fernsehsender führen, währen sie eine solche Werbung über lokale Fernsehsender erlauben, sind gemeinschaftwidrig.Eine solche…
Verlegung des Verwaltungssitzes gehört zur Niederlassungsfreiheit („Cartesio“)
Unternehmensrechtliche Notizen / In der Rechtssache “Cartesio” hat der Generalanwalt seinen Schlussantrag gestellt. Der Fall: Cartesio ist eine in Ungarn registrierte Kommanditgesellschaft. Im November 2005 beantragte sie beim Handelsregistergericht, die Verlegung ihres…
Gesetzentwurf zum Internationalen Gesellschaftsrecht
Blickpunkt Recht & Steuern / Das Bundesjustizministerium hat heute einen Gesetzentwurf zum Internationalen Gesellschaftsrecht auf den Weg gebracht. Der Entwurf ergänzt das Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) um Vorschriften zum Recht für gre…
