Grenzüberschreitende Fahndung

Die Aachener Polizei hat es nicht leicht, wenn es um Autodiebstähle geht. Wo es ein gestohlenes Auto innerhalb weniger Minuten ins benachbarte Belgien schafft, ist eine ausgeklügelte Fahndungsmaschinerie notwendig. Aus dem Polizeibericht:

Auf schnelle und unkomplizierte Art und Weise konnten jetzt zwei angezeigte Autodiebstähle geklärt werden. Menschliches Versagen beider Geschlechter scheint “tatursächlich” zu sein.

Im Fall eins hatte ein Mann aus dem benachbarten Belgien in Aachen eingekauft und nach seinen Angaben in der Innenstadt geparkt. Als er zum Parkplatz zurückkehrte, war sein Auto weg. Er erstattete Anzeige bei der Polizei. Die Maschinerie setzte sich in Bewegung: Internationale Speicherung, Fahndung im Grenzland usw., usw.

Klärung des Sachverhaltes dann heute morgen. Die Ehefrau des Mannes erschien in der Wache und gab zu Protokoll, dass das Auto wieder da sei - aber eigentlich nie weg war. In der Garage habe es gestanden. Ihr Mann sei gar nicht mit dem Auto in der Stadt gewesen, sondern hatte öffentliche Verkehrsmittel benutzt. War aber davon ausgegangen, er sei, wie so oft zuvor, mit dem Auto unterwegs gewesen.

Fall zwei so ähnlich: Hier hatte ein Mann seinen Wagen als gestohlen gemeldet. Am Sonntag sei er vor dem Haus am Stadtrand gestohlen worden. Gleiches Fahndungsprozedere: Internationale Speicherung usw., usw.

Klärung des Falle auch hier heute Morgen: Der Autobesitzer erschien auf der Wache und gab zu Protokoll, dass der Diebstahl ein Irrtum war. Er sei am Morgen mit dem Hund Gassi gegangen. Dabei habe er am Waldrand sein Auto entdeckt - ohne jedes Aufbruchmerkmal, ohne Beschädigung. Lösung des Falles: Seine Frau war Sonntagabend mit Auto und Hund unterwegs. Aber ohne Auto zurückgekehrt. Sie hatte den Spaziergang mit Hund vorgezogen und vergessen zu sagen, dass das Auto noch am Waldesrand steht.

Sauber geklärte Fälle. Saubere Statistik. Reuige Täter und Täterinnen.

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Themen: Aachen

Erschienen 19. September 2006 auf http://www.ra-blog.de.

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