Grenzübergreifender Geltungsanspruch US-amerikanischen Rechts
Bundestagsdrucksache aus 2007 auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Mechthild Dyckmans, Jens Ackermann, Christian Ahrendt, weiterer
Abgeordneter und der Fraktion der FDP
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r: In vielen Fällen zeigen US-Gesetze Wirkung über Landesgrenzen hinweg, z. B. im
Wettbewerbs- und Kartellrecht, im Umweltrecht,bei Exportkontrollen, im Luftverkehr, bei der Finanzmarktaufsicht oder bei der
Embargo-Gesetzgebung. Durch die zunehmende Globalisierung und Verflechtung der Märkte übt das amerikanische Wirtschaftsrecht immer
mehr Einfluss auf alle Unternehmen aus, die direkt oder indirekt am Wirtschaftsgeschehen in den USA teilnehmen. Das amerikanische
Recht weist dabei einige Besonderheiten auf. Beispielhaft erwähnt seien die weit ausgedehnten amerikanischen Gerichtsstände, die
Besonderheiten der amerikanischen Beweisaufnahme, die Möglichkeit des Strafschadensersatzes und seine Geltendmachung in
Sammelklageverfahren, die oft kostspieligen Prozessvergleiche und das eigenunternehmerische Tätigwerden amerikanischer Rechtsanwälte
mit im Erfolgsfall. Dokument hier: BT
iS USA
Hier die Fragen im einzelnen…..
Fragen:
Wie beurteilt die Bundesregierung die extraterritoriale Anwendung von US-Recht in wirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht?
Wie ist die Erfassung von Auslandssachverhalten in völkerrechtlicher Hinsicht zu beurteilen?
Welche völkerrechtlichen Prinzipien gibt es,die einen extraterritorialen Bezug rechtfertigen können?
Wie rechtfertigen die USA Gesetze mit Auslandsbezug?
Sieht die Bundesregierung die Gefahr,dass die Durchsetzung amerikanischen Rechts zu einer Verletzung des nationalen Rechts der
Bundesrepublik Deutschland führen kann,wenn ja,in welchen Fällen,wenn nein,warum nicht?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Entwicklungstendenz der amerikanischen Gesetzgebung im Hinblick auf extraterritoriale
Auswirkungen?
Betreibt die Bundesregierung eine Früherkennung und Analyse von ausländischen Gesetzen mit potenziell extraterritorialen
Auswirkungen?
Wie und wann bringt die Bundesregierung dabei deutsche Interessen in die rechtspolitische Debatte ein?
Sucht sie hierbei die Zusammenarbeit mit der potenziell betroffenen deutschen Wirtschaft, wenn ja, in welcher Form, wenn nein, warum
nicht?
Betreibt die Bundesregierung darüber hinaus eine Früherkennung und Analyse der Rechtsanwendung seitens der amerikanischen Judikative
und Exekutive, wenn ja, in welcher Form?
Welche US-Gesetze …
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