Grenzen der US-Gerichtsbarkeit
am 11.01.2008 von http://www.recht.us/amrechtDK - Washington. Die Grenzen der amerikanischen Gerichtsbarkeit bei Beklagten in Europa erlebte die Klägerin im Rechtsstreit Dr. Deborah R. Coen v. Louis Coen et al., Az. 06-3812, vor dem Bundesberufungsgericht des achten Bezirks. Sie hatte in Minnesota Familienangehörige mit Wohnsitz in England und Frankreich wegen Anteilen an einem Familienunternehmen mit Sitz in England verklagt. Die Rechtsprechungskompetenz eines Bundesgerichts über außerhalb des Forumstaats ansässige Beklagte bestimmt sich jeweils nach dem einzelstaatlichen long-arm Statute und dem Rechtsstaatsprinzip, der Due Process Clause der Bundesverfassung. In Minnesota besteht die Besonderheit, dass die personal Jurisdiction den Rahmen der Due Process Clause vollständig ausschöpft. Die Due Process Clause setzt minimale Kontakte, minimum Contacts, zwischen dem Beklagten und dem Staat, in dem das Gericht ist, voraus. Die Kontakte seien ausreichend, bestimmt der United States Court of Appeals, wenn das Verhalten und die Beziehungen des Beklagten so ausgeprägt sind, dass er angemessen voraussehen kann, dass er möglicherweise dort verklagt wird. Dabei ist auf die Qualitiät …
Zuständig für Ausländer?
German American Law Journal :: US-Recht auf Deutsch / CK - Washington. Ein Buch erscheint in den USA. Ein im Buch erwähnter Saudi verklagt die US-Verfasserin in England wegen Verleumdung und gewinnt ein Versäumnisurteil. Die Verfasserin erhebt zur Abwehr der Folgen des englischen Urtei…
Vermögen, Prozess verschoben
German American Law Journal :: US-Recht auf Deutsch / CK - Washington. Das Thema der örtlichen Zuständigkeit amerikanischer Gerichte für Beklagte aus einem anderen Staat schließt nie ab. Ein Urteil vom 27. September 2007 erklärt die Grundsätze der Anwendung von Lo…
Der lange Arm
German American Law Journal :: US-Recht auf Deutsch / MJW - Washington. Amerikanische Gerichte können lange Arme haben. Nach dem Prinzip der Long Arm Jurisdiction sind sie unter bestimmten Voraussetzungen auch für Klagen gegen auswärtige Beklagte zuständig. Mit der Reichweite…
Zuständigkeit bestätigt
German American Law Journal :: US-Recht auf Deutsch / FE - Washington. Obwohl der Beklagte seinen ständigen Wohnsitz in einem anderen Bundesstaat als die Klägerin inne hatte und die relevanten Handlungen des Beklagten in diesem Bundesstaat stattfanden, kann das Gericht am Geschäfts…
Gericht unzuständig für Täuschung
German American Law Journal :: US-Recht auf Deutsch / J.G - Washington. Die Gerichtsstandsvereinbarung gilt auch bei einer Klage wegen arglistiger Beeinflussung beim Verkaufsgespräch. Dies bestätigte das Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks, stützte seine Entschei…
Amerikanische Gerichtsbarkeit
German American Law Journal :: US-Recht auf Deutsch / KW - Washington. Die amerikanische Gerichtsbarkeit setzt neben der Zuständigkeit des Gerichts auch die Zustellung an den Beklagten voraus. Bei der Zuständigkeit ist zwischen der Zuständigkeit einzelstaatlicher Gerichte und…
