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Grds. keine Haftung der Mitglieder beim e.V.

am 11.12.2007 von Unternehmensrechtliche Notizen

Eine für die Vereinspraxis wichtige Entscheidung hat der BGH am 10.12.2007 gefällt (Pressemitteilung: Keine Durchgriffshaftung im Fall des insolventen Kolping-Bildungswerk Sachsen e.V.).

Selbst wenn ein e.V. sich sehr umfangreich wirtschaftlich betätigt (und damit gegen das Nebenzweckprivileg verstößt), führt allein dieser Umstand nicht zur Mitgliederhaftung. Einem Haftungsdurchgriff der Gläubiger wegen Rechtsformmissbrauchs “steht entgegen, dass das Gesetz gegen ein solches Verhalten Vorkehrungen getroffen hat, eine ausfüllungsbedürftige Lücke also nicht besteht: Als Sanktion für eine derartige zweckwidrige unternehmerische Betätigung des eingetragenen Vereins sieht das Gesetz allein das Amtslöschungsverfahren gemäß §§ 159, 142 FGG oder die behördliche Entziehung der Rechtsfähigkeit nach …

Durchgriffsansprüche beim insolventen Verein

Blickpunkt Recht & Steuern / Durchgriffsansprüche von Vereinsgläubigern gegen Mitglieder eines eingetragenen Vereins wegen Mißbrauchs der Rechtsform können im Falle der Insolvenz des Vereins entsprechend § 93 InsO nur vom Insolvenzverwalter geltend gemacht werden. Der Inso…

BGH: FC Troschenreuth - Gibt ein Sportverein auf seiner Website eine E-Mail-Adresse an, so liegt darin keine konkludente Einwilligung, gewerbliche Anfragen nach Dienstleistungen des Vereins mittels E-Mail zu empfangen.

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Gibt ein Sportverein in der Rechtsform des eingetragenen Vereins auf seiner Website eine E-Mail-Adresse an, so liegt darin keine konkludente Einwilligung, gewerbliche Anfragen nach Dienstleistungen des Vereins (hier: Platzierung von Bannerwerbun…

Außerordentliche Kündigung einer Vereinsmitgliedschaft nahezu ausgeschlossen

Olpe und Recht / In einem Verein kam es im August/September 2004 zum Streit zwischen Mitgliedern. Eine Gruppe entschloss sich deshalb, den Verein geschlossen zu verlassen. Die Mitglieder erklärten im Oktober 2004 die Kündigung ihrer Mitgliedschaften. Die Satzung de…

Lohnsteuerhaftung in der Insolvenz

Blickpunkt Recht & Steuern / Der Geschäftsführer einer GmbH haftet unter bestimmten Umständen persönlich, wenn die GmbH bei ihren Arbeitnehmern zwar die Lohnsteuer beim monatlichen Gehalt einbehält, aber nicht an das Finanzamt abführt. Diese Haftung des Geschäftsführers…

Wahleinspruch durch den Vorstand

Blickpunkt Recht & Steuern / Eine Regelung einer Vereinssatzung, nach der dem Vorstand einer übergeordneten Vereinsebene für die Vorstandswahl durch die Mitgliederversammlung in einer Untergliederung ein unbeschränktes und zwingendes Einspruchsrecht gewährt,…

Das Stiefkind der ärztlichen Berufsausübungsgemeinschaft: Die Partnerschaftsgesellschaft – Teil III: Rechtsfähigkeit und Gründung

MediBlawg / Die Partnerschaftsgesellschaft („Partnerschaft“) ist eine rechtsfähige Personenvereinigung. Sie kann unter ihrem Namen klagen und verklagt werden. Hierin unterscheidet sie sich von der als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) organisierten Ge…

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Prof. Dr. Ulrich Noack

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