Verwendung von User Generated Content
Web 2.0 & Recht | 29. August 2007 — User Generated Content ist als integrativer Bestandteil der unter dem Stichwort „Web 2.0“ gehandelten Entwicklungen nach wie vor v…
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte gestern als dritte und damit letzte zivilrechtliche Instanz über eine Frage zu entscheiden, die für die unzähligen offenen Plattformen des Web 2.0 von immenser Bedeutung ist. Mit dem heutigen Urteil (Az. I ZR 166/07), welches bereits entsprechendes mediales Interesse wecken konnte, hat der BGH geurteilt, dass Betreiber solcher Plattformen für rechtsverletzende Inhalte auch für von Dritten eingestellte Inhalte verantwortlich gemacht werden können, wenn sich diese die Inhalte zu eigen machen. Ein Zu-Eigenmachen wurde von den Vorinstanzen im wesentlichen deshalb angenommen, weil die Inhalte redaktionell in die Internetseite eingebunden waren und sich die Plattform die Nutzungsrechte an den Inhalten über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sehr weitgehend hat einräumen lassen. Eine entsprechend strenge Haftung führt bei der Annahme eines zu Eigen-Machens dazu, dass Videoplattformen wie youtube, myvideo & Co für urheberrechtswidrig von den eigenen Besuchern hochgeladene Videos haften müssten, die Betreiber von Diskussionsforen für beleidigende Einträge Dritter, ebay und andere Versteigerungsplattformen für rechtsverletzende Angebote der angemeldeten Nutzer und Blogbetreiber für rechtsverletzende Kommentare die anonyme Dritte auf dem Weblog hinterlassen usw. Die Frage der Haftung für User Generated Content ist damit elementar für die Haftungsrisiken, denen sich Web 2.0 Plattformen ausgesetzt sehen und damit letztendlich dafür, wie gut sich Deutschland als Standort für entsprechende Plattformen eignet. Unter Zugrundelegung des hierfür einschlägigen Telemediengesetzes (TMG) gilt der Grundsatz, dass die Betreiber solcher Plattformen für fremde Inhalte (also User Generated Content) erst ab Kenntnis von der Rechtswidrigkeit des jeweiligen Inhaltes haben. Ab Kenntnis trifft den Betreiber dann eine Obliegenheit, etwaige rechtsverletzende Inhalte zu löschen (sogenannter „notice-and-takedown“ Grundsatz). Bei Einhaltung dieser Grundsätze ist der Plattformbetreiber für fremde Inhalte regelmässig nicht haftbar (weiterführend hierzu Haftung für User Generated Content – Grundsätze und Hinweise für die Praxis) Wie hier im Blog seinerzeit berichtet, hatte das OLG Hamburg (Entscheidung vom 26. September 2007, Az.: 5 U 165/06) als Vorinstanz des der heutigen Entscheidung zugrundeliegenden Verfahrens diese Grundsätze zur eingeschränkten Haftung einer Web 2.0 Plattform allerdings ausgehebelt, indem man aufgrund verschiedener Indizien d…
» Vollständiger ArtikelErschienen 13. November 2009 auf http://www.rechtzweinull.de.
Web 2.0 & Recht | 29. August 2007 — User Generated Content ist als integrativer Bestandteil der unter dem Stichwort „Web 2.0“ gehandelten Entwicklungen nach wie vor v…
Web 2.0 & Recht | 8. September 2010 — Die Haftung des Plattformbetreibers für nutzergenerierte Inhalte (User Generated Content) ist und bleibt im Social Web ein wichtig…
Web 2.0 & Recht | 22. Oktober 2008 — Die Hamburger Gerichte sind bereits für ihre eigene Auffassung des Telemediengesetzes (TMG) und für die strengen Anforderungen, di…
Web 2.0 & Recht | 23. Juli 2009 — Mit der Entwicklung des sogenannten Web 2.0 geht es einher, dass jedem Nutzer des Internets eine Vielzahl von Seiten zur Verfügung…
Advisign - Webdesign trifft Recht | 23. Oktober 2008 — User Generated Content Bei Web 2.0 & Recht seziert Carsten Ulbricht in gewohnter Sorgfalt das Urteil des Oberlandesgeri…
abmahnschutz24.de | 8. Juni 2010 — Mittlerweile liegen die lang erwarteten Urteilsgründe des Bundesgerichtshofes in der “marions-kochbuch.de”-Entscheidung vor (vg…
Internet-Law | 15. November 2009 — Der BGH hat mit einem am 12.11.2009 verkündeten Urteil (marions-kochbuch.de) entschieden, dass der Betreiber einer Plattform für K…
Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld | 2. Juni 2010 — BGH Urteil vom 12.11.2009 I ZR 166=7 marions-kochbuch.de UrhG §§ 72, 19a; TMG §§ 8 bis 10 Das Urteil des BGH zur Haftung eines Int…
Web 2.0 & Recht | 8. Januar 2007 — Derzeit ist im Recht der neuen Medien kaum kaum ein Thema so stark in der Diskussion, wie die Frage der Haftung von Forumsbetreibe…
Web 2.0 & Recht | 8. Januar 2007 — Derzeit ist im Recht der neuen Medien kaum kaum ein Thema so stark in der Diskussion, wie die Frage der Haftung von Forumsbetreibe…
G+Js Chefkoch.de muss Schadensersatz zahlen: Der erste Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass Gruner + Jahrs-Kochcommunity dafür haften muss, wenn die Nutzer zu ihren User Generates-Rezepten Fotos mit hochladen, an denen eine andere Web-Seite die Rechte hält. Geklagt hatte Marions-kochbuch.de.