Grafikerin erkämpft sich Rechte am “Tatort”-Vorspann

Ein Auge im Fadenkreuz und die Beine eines davonlaufenden Mannes: Der “Tatort”-Vorspann ist ein Symbol für den deutschen Fernsehkrimi. Seine Macherin wurde über Jahrzehnte weder erwähnt noch am Erfolg der Serie beteiligt. Ein Urteil ändert das wohl.

Ziel von Kristina Böttrich-Merdjanowa ist eine Nachvergütung: Sie bekam vor 30 Jahren lediglich umgerechnet etwa 1.300 Euro – eine einmalige Zahlung. Der “Tatort” wurde ein Dauererfolg mit derzeit nahezu täglichen Wiederholungen von Folgen in der ARD und dem ORF. Über die Höhe eines finanziellen Nachschlags wird gesondert entschieden – sollte das Urteil rechtskräftig werden. Beklagte waren die ARD-Sender Bayerischer Rundfunk …

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Themen: Wdr
Rechtsgebiet: Urheberrecht

Erschienen 25. März 2010 auf http://log.handakte.de/.

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