GPS-Spionage wegen Scheinehe-Verdacht

Um eine Scheinehe nachzuweisen, hat ein Detektiv im Auftrag der Ausländerbehörde der Stadt Hamburg einen GPS-Peilsender am Auto einer Verdächtigen montiert und eine neuntätige Bewegungsüberwachung gestartet. Außerdem wurden verdeckt Videos gedreht.

Am Ende sah sich die Ausländerbehörde zwar in ihren Verdacht bestätigt, dass es sich um eine Scheinehe handelte. Das Oberverwaltungsgericht Hamburg die Ausweisung der Frau aber erst mal gestoppt. Für die Prüfung, ob ein Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis erhalten kann, dürften nur gesetzlich zugelassene Informationsquellen genutzt werden (Az: 3 Bs 396/05). In der Pressemitteilung heißt es weiter:

Die Erkenntnisse, die die Ausländerbehörde unter Verletzung individue…

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Themen: Oberverwaltungsgericht Hamburg

Erschienen 30. April 2007 auf http://www.lawblog.de.

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